BirdLife Österreich entlässt angeschossenen und genesenen Kaiseradler in Freiheit
(05.07.2021) Es ist ein Jubeltag des Greifvogelschutzes! Jener Kaiseradler, der am 7. Juni 2021 südwestlich von Tulln (Niederösterreich) mit neun Schrotkugeln angeschossen gefunden wurde, ist genesen und wurde von BirdLife Österreich in Freiheit entlassen.
Nun kann er sich der Brutvogel um seine beiden Jungvögel kümmern, die er dem zweiten Elternvogel und dem Schicksal überlassen musste.
Damit sein zweites Leben in Freiheit gelingt, beobachten die Greifvogelschützer von BirdLife Österreich den nun mit einem Sender versehenen Kaiseradler intensiv und bitten um Ruhe und Rücksicht im Brutgebiet.
Der Kaiseradler, aber auch viele andere stark gefährdete Tiere sind immer wieder Opfer von illegalen Abschüssen. Das sind keine Kavaliersdelikte. Denn: Wer bedrohte Tiere tötet, gefährdet unsere Artenvielfalt und damit unsere Lebensversicherung. Ich freue mich sehr über diese schöne und wunderbare Nachricht, dass es Kaiseradler Willi nach seiner Verletzung wieder gut geht und er in die Freiheit entlassen werden kann. Vielen Dank an alle äußerst engagierten Helferinnen und Helfer zu diesem Erfolgseinsatz und für diesen so wichtigen Beitrag zum Artenschutz, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Es ist noch keinen Monat her, dass der mit neun Schrotkugeln angeschossene und stark verletzte Kaiseradler südwestlich von Tulln gefunden, geborgen und seither in der von "Vier Pfoten" geführten Eulen- und Greifvogelstation Haringsee (EGS) gepflegt wurde. Drei der neun Schrotkugeln konnten auf der Vetmeduni Vienna entfernt werden.
Aufgrund der raschen Bergung und Erstversorgung des verletzten Adlers stabilisierte sich der Gesundheitszustand des Greifvogels rasch, berichtet Matthias Schmidt, Greifvogelexperte von BirdLife Österreich. Ob sich der Kaiseradler in Freiheit zurechtfindet, wird sich zeigen.
Es freut uns sehr, dass sich Kaiseradler Willi rasch erholt hat und wir ihn wieder in Freiheit entlassen konnten. Die Vorzeichen stehen gut, dass er seine zweite Chance nützen kann und, sofern alles gut geht, bei der Jungenaufzucht mithelfen wird. Es ist allerdings ein seltener Glücksfall, dass sich stark verletzte Greifvögel wieder genesen! So ist Kaiseradler Rega, angeschossen am 21.11.2020 in Wallern (Burgenland), nach wie vor in Behandlung und wird wohl nie wieder in Freiheit leben können.
Sender gegen illegale Verfolgung
Kaiseradler Willi wurde vor seiner Freilassung von BirdLife Österreich mit einem GPS-Sender ausgestattet. Der Sender ermöglicht, die Flugbewegungen des streng geschützten Vogels rund um die Uhr nachzuverfolgen und bei illegaler Greifvogel-Verfolgung rasch einzuschreiten.
Dadurch erhöhen sich die Chancen, Täter aufzudecken und verletzte Tiere zu bergen. Mehr als 30 Kaiseradler hat BirdLife Österreich seit 2011 mit Sendern versehen. Rund ein Drittel davon wurde Opfer illegaler Greifvogelverfolgung.
Hohe Dunkelziffer bei illegaler Verfolgung und strafrechtliche Konsequenzen
Nach §181f des Strafgesetzbuches (Vorsätzliche Schädigung einer streng geschützten Tier- und Pflanzenart) ist der Abschuss einer streng geschützten Art wie des Kaiseradlers ein strafrechtliches Delikt mit Freiheitstrafen bis zu zwei Jahren.
Und dennoch wurden seit Anfang letzten Jahres drei Kaiseradler im brutfähigen Alter in Österreich erschossen, die Dunkelziffer dürfte vielfach höher liegen.
Illegale Verfolgung ist beim Kaiseradler die mit Abstand häufigste menschlich verursachte Todesursache. Daher setzen BirdLife Österreich, der WWF sowie nationale und internationale Partner im Rahmen des internationalen pannonEagle LIFE-Projekts (LIFE15/NAT/HU/000902) einen Schwerpunkt zur Bekämpfung der illegalen Greifvogelverfolgung.
Finanziell unterstützt wird das EU-geförderte Projekt dabei vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Hinweise erbeten
Sollte es Zeugen des Abschusses oder sonstige Hinweise geben, bitten wir diese über unsere Meldeplattform Kaiseradler.at, die App birdcrime oder die birdcrime-Hotline +43 660 869 2327 zu melden!
Bei anonymen Hinweisen gilt, diese so detailliert wie möglich abzugeben, um eine entsprechende Strafverfolgung zu ermöglichen.