16. CITES-Konferenz in Bangkok: Großer Erfolg für Haie, Mantarochen und Sägefisch

(11.03.2013) Fünf Haiarten, der Weißspitzen-Hochseehai, drei Hammerhai-Arten und der auch in Nord- und Ostsee vorkommende Heringshai, sowie der Mantarochen werden künftig auf Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet werden. Der Sägefisch wurde von bisher Anhang II auf Anhang I des Abkommens hochgestuft.

Bisherige Bemühungen konnten seinen Rückgang nicht stoppen, sodass nun ein absolutes Handelsverbot in Kraft treten muss. „Ein großartiger Erfolg und vielleicht die Trendwende, um ein nachhaltiges Management dieser Meerestierarten endlich möglich zu machen“, freut sich NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Während der Heringshai wegen seines hochwertigen Fleisches befischt wird, werden dem Weißspitzen-Hochseehai und den Hammerhaien ihre wertvollen Flossen zum Verhängnis, die vor allem in Asien sehr begehrt sind. Bis zu 85 US-Dollar kann ein Kilo Flossen des Weißspitzen-Hochseehais auf dem Hong Kong Fin Market erzielen.

Meist landen die Tiere als Beifang auf den Booten der Thunfisch- und Schwertfisch-Fischerei und hätten gute Überlebenschancen, würden sie direkt wieder ins Wasser geworfen.

Stattdessen werden ihnen bei lebendigem Leib die Flossen abgeschnitten und die verstümmelten Tiere im Meer entsorgt. Den Hammerhaien erging es bisher nicht viel besser: Ihre Finnen gelten als besondere Delikatesse.

Bis zu 135 US-Dollar werden im internationalen Handel für ein Kilo Hammerhai-Flossen gezahlt. Experten schätzen, dass deshalb jährlich bis zu 2,7 Millionen Hammerhaie allein von zwei Arten gefangen werden.

Auch die Mantarochen, vertreten durch die beiden Arten Riffmanta und Riesenmanta, haben durch die exzessive Befischung eklatante Bestandseinbrüche erlebt, sodass sie es im ersten Anlauf auf Anhang II schafften.

Darüber hinaus werden ihre getrockneten Kiemenreusen auf den asiatischen Märkten im Rahmen der traditionellen chinesischen Medizin hoch gehandelt.

„Es ist höchste Zeit, dass wirtschaftliche Interessen nicht länger über den Erhalt einer Art gestellt werden, denn genau das ist die Verantwortung von CITES“, so NABU-Artenschutzexpertin Claudia Praxmayer.

Die Abstimmungen zeigen: Viele Delegierte sind mittlerweile davon überzeugt, dass Haie und andere marine Arten in die Zuständigkeit von CITES fallen.

Darüber sind nicht alle Vertragsstaaten glücklich, vor allem nicht jene, die über viele Jahre versucht haben, CITES aus Fischerei-Angelegenheiten herauszuhalten und das Management in den Händen von regionalen Fischerei-Organisationen zu belassen.



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