Endgültiges "Aus" für antibiotische Wachstumsförderer seit 1.1.2006
(03.01.2006) Ab dem 01. Januar 2006 ist das Inverkehrbringen und die Verwendung aller antibiotischen Wachstumsförderer, einschließlich Vormischungen und Futtermittel, die diese Zusatzstoffe enthalten, nicht mehr zulässig.
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung dürfen die derzeit noch zugelassenen antibiotischen Wachstumsförderer nur noch bis zum 31.12.2005 in Verkehr gebracht und als Futtermittelzusatzstoffe verwendet werden. Ab dem 01.01.2006 werden diese Stoffe aus dem Gemeinschaftsregister gestrichen
Eine Abverkaufs- bzw. Verwendungsfrist für etwaige vor diesem Datum hergestellte und in Verkehr gebrachte Zusatzstoffe, Vormischungen und Futtermittel ist nicht vorgesehen, da die Regelung allen interessierten Parteien spätestens seit Veröffentlichung der Verordnung am 18.10.2003 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt war.