Stand der instrumentellen Besamung in der Pferdezucht
(01.07.2011) Ch. AURICH; Wien. Tierärztl. Mschr. - Vet. Med. Austria 98 (2011), 150 - 155
In der Reitpferdezucht hat die instrumentelle Besamung seit den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die mit einer Samenabgabe verbundenen Tätigkeiten sind durch die nationalen Tierzuchtgesetze geregelt.
Soweit Samenhandel zwischen EU-Ländern durchgeführt wird, sind alle mit der Samenentnahme, -aufbereitung und -abgabe verbundenen Maßnahmen mittels EU-Richtlinie 92/65 geregelt.
Hier sind insbesondere hygienische Maßnahmen zur Vermeidung der Übertragung von Tierseuchen von Bedeutung. In der Pferdezucht finden Frischsamen, gekühlt-transportierter Versandsamen und Tiefgefriersamen Verwendung, wobei bei den beiden letzteren die Fruchtbarkeit aufgrund von mit der Samenaufbereitung und -lagerung verbundenen Membranschäden der Spermien beeinträchtigt sein kann.
Eine fachgerechte Samengewinnung und -aufbereitung ist für die Qualität und Fruchtbarkeit von Pferdesamen daher eine wesentliche Voraussetzung. Es gibt bislang aber keine rechtlichen Regelungen bezüglich der Mindestanforderungen, die an Besamungsportionen zu stellen sind.
Der Transport von gekühltem Frischsamen muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen, während Tiefgefriersamen eine fast unbegrenzte Haltbarkeit hat. Die instrumentelle Besamung mit nach Geschlechtschromosomen sortiertem Sperma hat in der praktischen Pferdezucht bislang keine Bedeutung.