Risiken durch Phenylbutazon in Pferdefleisch

(09.03.2013) Die Europäische Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) um die Durchführung einer gemeinsamen Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit durch das Vorkommen von Rückständen des entzündungshemmenden Arzneimittels Phenylbutazon in Pferdefleisch ersucht.

Das Ersuchen erfolgte aufgrund des jüngsten Nachweises von mit Pferdefleisch kontaminierten Rindfleischerzeugnissen und der Entdeckung von Phenylbutazon in einer kleineren Zahl geschlachteter Pferde, die für die Lebensmittelkette vorgesehen waren.

Die EU-Behörden werden bis zum 15. April 2013 wissenschaftliche Beratung leisten und so zur Bereitstellung einer Grundlage für die Entscheidungsfindung der Europäischen Kommission im Hinblick auf diese jüngsten Befunde beitragen.

Die beiden Behörden werden bei der gemeinsamen Risikobewertung alle vorliegenden wissenschaftlichen Hinweise berücksichtigen, einschließlich der Daten und Ergebnisse der in den Mitgliedstaaten laufenden Überprüfungen von Pferdefleisch, sobald diese zur Verfügung stehen.

EFSA und EMA werden eine gemeinsame Stellungnahme herausgeben, in der sie zu den potenziellen Risiken für Verbraucher durch Phenylbutazon-Rückstände in Pferdefleisch beraten werden. In diesem Zusammenhang wird sowohl das Risiko durch den Verzehr von Pferdefleisch selbst als auch durch andere, illegal mit Pferdefleisch kontaminierte Erzeugnisse berücksichtigt.

Die Behörden wurden ersucht, gegebenenfalls auch dahingehend zu beraten, inwiefern zusätzliche Kontrollmaßnahmen erforderlich sind, um jegliches identifizierte Risiko zu minimieren.

Phenylbutazon wird in der Humanmedizin nur sehr zurückhaltend zur Behandlung von schweren Entzündungen eingesetzt, für die keine andere Behandlung als geeignet erachtet wird. In der Veterinärmedizin ist seine Verwendung in einigen Mitgliedstaaten zur Schmerzbekämpfung und Entzündungshemmung zugelassen, jedoch ausschließlich bei Tieren, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen (wie etwa Hunde und Turnierpferde).

Tiere, die zum menschlichen Verzehr vorgesehen sind, dürfen nicht mit Phenylbutazon behandelt werden. Daher ist das Vorkommen dieser Substanz in Lebensmitteln tierischen Ursprungs auf die illegale Verwendung von Schlachtkörpern entsprechend behandelter Pferde zurückzuführen.



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