Verdacht auf BSE-Infektion bei Ziege bestätigt

(29.01.2005) Der BSE-Verdacht bei einer im Jahr 2002 in Frankreich geschlachteten Ziege wurde heute von einem Gremium europäischer Wissenschaftler bestätigt. Die Europäische Kommission schlägt vor, mehr Tests durchzuführen, damit geklärt wird, ob es sich hier um einen Einzelfall handelt.

Dies ist der erste Fall von BSE, der bei einer Ziege unter natürlichen Bedingungen festgestellt wurde. In der EU werden bereits seit einigen Jahren Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor einem solchen Fall angewandt.

Eine TSE-Infektion bei Ziegen scheint jedoch außerordentlich selten aufzutreten, und die Gefahr für die Verbraucher ist sehr gering.

Die Europäische Kommission ersuchte die französischen Behörden, dem Gemeinschaftlichen Referenzlaboratorium (GRL) für TSE in Weybridge (Vereinigtes Königreich) ihre vorläufigen Untersuchungsergebnisse zu übermitteln.

Bei TSE handelt es sich um transmissible spongiforme Enzephalopathien, von denen BSE bei Rindern und die Traberkrankheit bei Ziegen und Schafen auftreten.

Dazu Markos Kyprianou, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger EU-Kommissar: "Ich möchte den Verbrauchern versichern, dass die geltenden Sicherheitsmaßnahmen in der EU ein sehr hohes Schutzniveau bieten.

Dieser Fall wurde dank des in Frankreich eingerichteten EU-Testsystems entdeckt. Das Testprogramm hat uns gezeigt, dass die Inzidenz von TSE bei Ziegen sehr gering ist, und ermöglicht uns, verdächtige Tiere zu ermitteln, so dass sie aus der Lebensmittelherstellungskette entfernt werden können, wie dies bei dieser Ziege und ihrer gesamten Herde geschehen ist.

Damit geklärt werden kann, ob es sich hier um einen Einzelfall handelt, schlage ich vor, die Tests auszuweiten.

Seit vielen Jahren werden Sicherheitsmaßnahmen bei allen als Nutztiere gehaltenen Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen) angewandt, damit ein möglichst großer Schutz der Gesundheit der Bevölkerung für den Fall gewährleistet ist.

Zu diesen Sicherheitsmaßnahmen zählen das Verbot der Verfütterung tierischer Proteine in Form von Fleisch- und Knochenmehl, die Entfernung spezifischen Risikomaterials (d. h. die Entfernung von Geweben wie z. B. Gehirn, Wirbelsäule, Teile des Darms) aus der Lebensmittel- und Futtermittelkette, die Schlachtung von Herden, die von der Traberkrankheit befallen sind (eine BSE-ähnliche Krankheit, die bei Ziegen und Schafen auftritt, jedoch nicht auf Menschen übertragbar ist) sowie ein TSE-Überwachungs- und Testprogramm in allen Mitgliedstaaten.

Nach dieser Bestätigung von BSE schlägt die Kommission vor, mindestens 6 Monate lang verstärkt BSE-Tests an Ziegen durchzuführen (200 000 Tests an gesunden Ziegen in der EU), um zu klären, ob es sich dabei um einen Einzelfall handelt.

Der Umfang des Überwachungsprogramms richtet sich nach der Ziegenpopulation der einzelnen Mitgliedstaaten, wobei man sich vor allem auf Mitgliedstaaten konzentriert, in denen BSE bei Rindern vorkommt.

Alle bestätigten BSE-Fälle werden einem bereits im Einsatz befindlichen dreistufigen Testprogramm unterzogen, mit dessen Hilfe man zwischen der Traberkrankheit und BSE unterscheiden kann. Die zusätzlichen Maßnahmen werden den Mitgliedstaaten auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 2. und 3. Februar 2005 zur Billigung vorgelegt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat erklärt, dass nach derzeitigem Wissensstand bei Ziegenmilch und daraus gewonnenen Erzeugnissen wahrscheinlich keine Gefahr einer TSE-Kontamination besteht, wenn die Milch von gesunden Tieren stammt.

Derzeit dürfen Milch und Fleisch von Ziegen, die mit einer TSE infiziert sind, vorsichtshalber und auf Anraten von Wissenschaftlern nicht verwendet werden. Diese Bestimmungen galten bereits, bevor BSE bei einer Ziege entdeckt wurde.

Wie bei Rindern und Schafen, so werden auch bei Ziegen spezifizierte Risikomaterialien (die Gewebe, die bei Vorhandensein der Krankheit sehr wahrscheinlich infiziert sind) entfernt, auch wenn keine Infektion festgestellt wird.

Eine Gefahr wird nicht absolut ausgeschlossen, ein mögliches Risiko wird durch die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen jedoch verringert. Daher rät die Europäische Kommission, die Verzehrgewohnheiten hinsichtlich Ziegenmilch, Ziegenkäse und Ziegenfleisch nicht zu ändern.

Die Europäische Kommission hat die EFSA ersucht, eine quantitative Risikobewertung für Ziegenfleisch und Ziegenfleischerzeugnisse durchzuführen, die im Juli 2005 vorliegen soll.

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