Kleiner Beutenkäfer: Risiko der Ausbreitung bewertet

(21.12.2015) Der kleine Beutenkäfer (KBK oder Bienenstockkäfer) – ein Schädling, der Honigbienen, Hummeln und stachellose Bienen befällt und spätestens seit September 2014 in Süditalien auftritt – könnte in allen EU-Mitgliedstaaten überleben und sich rasch über große Entfernungen ausbreiten, wenn befallene Bienenstöcke verbracht werden.

Beschränkungen der Verbringung von Honigbienen, Hummeln und Waren aus befallenen in nicht befallene Gebiete sollten daher beibehalten werden, um eine weitere Ausbreitung des Schädlings in der EU zu verhindern. Dies sind einige der Ergebnisse eines Wissenschaftlichen Gutachtens, das heute von der EFSA veröffentlicht wurde.

Sachverständige im Bereich Tiergesundheit erstellten zwei mathematische Modelle, um die potenzielle Ausbreitung des KBK aus befallenen in nicht befallene Gebiete vorherzusagen. Aus diesen ging hervor, dass es mehr als 100 Jahre dauern würde, bis sich der KBK auf natürliche Weise von Kalabrien bis in die (rund 250 km entfernten) Abruzzen ausbreitet, wohingegen die Verbringung befallener Bienenstöcke die Ausbreitung deutlich beschleunigen würde.

Die EFSA bewertete auch risikomindernde Faktoren, die sich bei der Gewährleistung eines sicheren EU-Binnenhandels mit lebenden Bienen, Imkereierzeugnissen und Nebenerzeugnissen als wirksam erweisen könnten. Hier die wichtigsten Schlussfolgerungen:

  • Der Nachweis des kleinen Beutenkäfers durch visuelle Inspektion wurde für Sendungen von Bienenköniginnen als äußerst wirksam und durchführbar befunden.
  • Die Verwendung von feinen Netzen oder Geweben (mit einer Maschenweite von maximal 2 mm) zur Vermeidung einer Kontaminierung während des Transports ist sehr wirksam bei Sendungen von Bienen, zum Einsatz in der Imkerei bestimmten Bienenerzeugnissen, nicht geschleudertem Wabenhonig und benutzten Gerätschaften.
  • Gefrieren, Erhitzen und Trocknen von Bienenerzeugnissen und benutzten Gerätschaften sind äußerst wirksam bei der Verringerung des Risikos einer KBK-Übertragung.
  • Imker sollten Aufzeichnungen über die Verbringung ihrer Bienenstöcke führen, um die Untersuchung von Ausbrüchen zu erleichtern.


Risikomindernde Maßnahmen für Bienenstände, die wirksam zur Kontrolle des kleinen Beutenkäfers in befallenen Gebieten beitragen, wo das Ziel nicht mehr die Tilgung ist, umfassen:

  • eine gute Wabenhygiene und imkerliche Praxis;
  • eine strenge Sichtprüfung, durch die nicht nur ein durch den Schädling hervorgerufener Schaden, sondern auch der Schädling selbst in seinen verschiedenen Lebensphasen entdeckt werden kann;
  • die Bodenbehandlung mit Pyrethroid-Insektiziden. Diese sollte nur im Falle beschädigter Waben zur Anwendung kommen, sofern sie im betreffenden Mitgliedstaat zugelassen ist. Eine Exposition von Nichtzielarten gegenüber Pyrethroiden ist zu vermeiden.


Der kleine Beutenkäfer wurde im September 2014 zunächst in Kalabrien und einige Wochen später in Sizilien nachgewiesen. Diese Regionen sind wichtige Herkunftsgebiete für Bienenköniginnen, die in viele Teile der EU versendet werden.

Italien hat auf regionaler und nationaler Ebene Maßnahmen ergriffen, um den kleinen Beutenkäfer einzudämmen, zu überwachen und, wenn möglich, auszurotten.

Dies beinhaltet die Zerstörung infizierter Bienenstände sowie Beschränkungen der Verbringung von Völkern und bestimmten Imkereierzeugnissen, Nebenprodukten und Gerätschaften.

Die Europäische Kommission hat zudem Einschränkungen für den EU-Binnenhandel verhängt. Insbesondere dürfen Völker und Königinnen Sperrgebiete nicht verlassen.

Jüngste Nachweise des KBK in Kalabrien im September und Oktober 2015 zeigen, dass der Befall noch nicht getilgt ist.

Link: Survival, spread and establishment of the small hive beetle (Aethina tumida)


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