Veterinärmedizin: Leipzig und Brno schlossen Partnerschaftsvertrag
(06.07.2006) Die Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig und die Fakultät für Veterinärhygiene und Ökologie der Universität für Veterinärmedizin und Pharmazie Brno in der Tschechischen Republik schlossen jetzt einen Partnerschaftsvertrag ab, um ihre traditionellen Beziehungen fortzuführen und zu intensivieren.
"Unsere guten Beziehungen sollen uns natürlich vor allem in Forschung und Lehre voranbringen.", sagt der Dekan der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig, Prof. Dr. Karsten Fehlhaber.
"Traditionell hat unsere Fakultät gute Beziehungen zu Tschechien. Im Laufe der Zeit hat sich eine freundschaftliche Atmosphäre herausgebildet, in der die Zusammenarbeit natürlich ein besonderes Vergnügen ist."
Dennoch gehe es nicht nur darum, die deutsch-tschechische Freundschaft zu fördern, sondern man entspreche mit dem Partnerschaftsvertrag auch der Notwendigkeit, einer zunehmenden Internationalisierung in Forschung und Lehre Rechnung zu tragen.
Dementsprechend geht es vor allem darum, die Forschungskapazitäten zu bündeln und gemeinsame Projekte voranzutreiben. "Wir wollen auch zusammen Lehrmaterial für unserer Studenten und für die Fort- und Weiterbildung von Tierärzten erarbeiten.", so Fehlhaber, "Und Möglichkeiten für den studentischen und Wissenschaftleraustausch schaffen."
Dazu müssen Kapazitäten für den Aufenthalt von Studierenden und Wissenschaftlern sowohl in Brno als auch in Leipzig geschaffen werden. Dazu will man auch weitgehend die Förderprogramme der Europäischen Union nutzen. Studierende sollen in Zukunft Praktika in Brno bzw. in Leipzig machen können.
Dort, wo es die Thematik anbietet, sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch am jeweils anderen Standort mitarbeiten können. Das betrifft sowohl Professoren, Dozenten, Assistenten und Doktoranden.
Selbstverständlich gehört dazu auch der gegenseitige Besuch von Tagungen, z.B. der Samstags-Akademie in Leipzig und der Lenfeld-Höklschen Tage in Brno. Auch in das reguläre Lehrangebot der Fakultäten sollen jeweils Gastwissenschaftler der anderen Einrichtung eingebunden werden, sofern das im Rahmen Fördermöglichkeiten liegt.