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Arbeitsrecht für Tierärztinnen und Tierärzte

12. Februar 2015 – Hotel Glockenhof, Zürich

Arbeitsrecht für Tierärztinnen und Tierärzte

Ist das Arbeitsrecht für Tierärztinnen und Tierärzte speziell? Die Frage ist berechtigt – die Antwort lautet: „ja und nein!“ Denn nebst der für alle in einem Arbeitsverhältnis stehenden Personen grundsätzlich mehr oder weniger gleich geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es branchenspezifische Bestimmungen.

Dieses Seminar ist auf die Bedürfnisse des tierärztlichen Arbeitsalltages zugeschnitten. Sie werden Antworten zu Fragen rund um die häufigsten Solpersteine im Arbeitsrecht (Überstunden/Überzeit, Ferien und Freizeit, Krankheit von Kindern, Kürzung des Pensums nach dem Mutterschaftsurlaub und vieles mehr) und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Sperrfristen, Kündigung und Arbeitszeugnis) erhalten und die Möglichkeit haben, Fragen an die Referentinnen zu stellen.

Weitere Infos unter http://www.gstsvs.ch/de/veranstaltungen/veranstaltungen/detail/2801.html?tx_datapool_pi1%5Bland%5D=CH&cHash=8d65e962032b9c16e054fdd048ba3fc5.

Datum

12. Februar 2015

Veranstaltungsort

Hotel Glockenhof
Sihlstrasse 318001 ZürichSchweiz