GST ist gegen kantonale Sonderregelungen in der Hundegesetzgebung
(04.10.2010) Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) bedauert sehr, dass der Nationalrat kantonalen Sonderregelungen bei der Hundegesetzgebung Tür und Tor öffnen will.
Unterschiedliche Bestimmungen von Kanton zu Kanton schaffen für Hundehalter wie auch für die Öffentlichkeit unnötige Unsicherheiten. Die GST fordert den Ständerat auf, in der Differenzbereinigung bei seiner klaren Haltung zu bleiben, und auf einem nationalen Hundegesetz ohne kantonale Sonderregelungen zu beharren.
Ein klares, nationales Hundegesetz ist ein grosses Anliegen der Tierärztinnen und Tierärzte in der Schweiz. Entsprechend hat sich die GST von Beginn weg im Gesetzgebungsprozess engagiert und ihr anerkanntes Fachwissen erfolgreich eingebracht. Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrates werden die Arbeiten der letzten Jahre in Frage gestellt.
Das Bundesgesetz, welches gemäss den Vorstellungen der Grossen Kammer alle wesentlichen Fragen an die Kantone delegiert, schafft keine Klarheit sondern unnötige Unsicherheiten.
Direkt davon betroffen sind nicht nur Hundehalter oder Tierärztinnen und Tierärzte, die täglich mit Hunden zu tun haben. Eine Vielfalt von unterschiedlichen kantonalen Regelungen ist insbesondere für die Öffentlichkeit untragbar.
Bundespräsidentin Doris Leuthard hat es heute in der Debatte klar auf den Punkt gebracht: Entweder zimmern Sie eine Bundeslösung mit schweizweiten Standards, oderSie sagen, die Kantone seien relativ frei, und dann brauchen Sie diese Bundeslösung eigentlich nicht.
Für die GST ist es unbestritten, dass es in dieser Frage schweizweite Standards braucht. Sie fordert den Ständerat daher eindringlich auf, im Rahmen der nun folgenden Differenzbereinigung auf einem nationalen Hundegesetz ohne kantonale Sonderregelungen zu bestehen.