Transport von Tierarzneimitteln: Zurück zu praktikablen Vorschriften!

(27.09.2018) Neue Liefervorschriften verteuern die Medikamente für Tiere im Inland und verstärken Engpässe in der Versorgung.

Daher verlangt Nationalrat Leo Müller in einer Motion, zu praktikablen Bedingungen zurückzukehren und auf Spezialregeln für die Schweiz zu verzichten. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) begrüsst diese Motion.

Seit dem 1. Januar 2018 gelten in der Schweiz strengere Regeln für den Transport von Tierarzneimitteln. Die in der Herbstsession eingereichte Motion von Nationalrat Leo Müller (CVP, LU) verlangt, wieder die vorher geltenden Vorschriften anzuwenden.

Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST)

Aufgrund der neuen Regeln verschicken die Firmen alle Medikamente temperaturkontrolliert und die Pakete kommen irgendwann im Lauf des Tages per Kurier. Die neue Logistik verteuert die Produkte im Inland.

Sie wird den Konkurrenzdruck besonders in grenznahen Regionen weiter verstärken, zum Nachteil von Schweizer Tierarztpraxen. Zudem sind Spezialtransporte in abgelegene Regionen aus ökologischer Sicht bedenklich.

Grund für die Verschärfung der Vorschriften ist eine Leitlinie der EU, welche die Schweiz übernommen hat. Diese regelt die gute Vertriebspraxis (GDP) für Humanarzneimittel. Im Gegensatz zur EU wendet die Schweiz diese Leitlinie praktisch identisch auch auf die Tierarzneimittel an.

Bei dieser neuen Anwendung handelt es sich um eine typische, unnötige Spezialregelung für die Schweiz, welche einen Nachteil für den Produktionsstandort Schweiz schafft.

Für die strengeren Vorschriften gibt es in der Tiermedizin keine sachliche Begründung. Sie sollen vor allem das Eindringen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette verhindern – für Tierarzneimittel sind zu dieser Problematik keine Fälle bekannt.

In der EU wird zurzeit eine Leitlinie für die gute Vertriebspraxis für Tierarzneimittel erarbeitet. Gemäss der Motion von Leo Müller ist es sinnvoller, abzuwarten, bis in der EU eine einheitliche Regelung besteht.

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) hat die unsinnigen Transportvorschriften für Tierarzneimittel bereits in ihrer Stellungnahme zur Totalrevision der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung im Mai kritisiert.

Die Tierärzteschaft ist bestrebt, für Tierarzneimittel eine hohe Qualität von der Bestellung bis zur Anwendung sicherzustellen. Sie verlangt jedoch gleich wie in der EU eine auf die Veterinärbranche zugeschnittene Lösung.


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