Stellungnahme der GST zu den drei neuen Verordnungen des BLV im Bereich Tierschutz

(27.08.2014) Die Bestimmungen der geltenden Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV) sollen durch drei neue Amtsverordnungen präzisiert werden. Dazu hat die GST in Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachsektionen sowie externen Partnern Stellung genommen.

Zudem haben die Sektionen SVK, SVGK und STVV je eine eigene Stellungnahme zu den fachspezifischen Aspekten beim BLV eingereicht.

Die Entwürfe gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, sind aber teilweise unklar oder nicht verständlich formuliert.

Die GST fordert der Bund auf, die Verordnungen zu überarbeiten. Es brauche klare und mit verhältnismässigem Aufwand vollziehbare Bestimmungen.

Verordnung über den Tierschutz beim Züchten von Tieren

Aus Sicht der GST sind die Stossrichtung des Entwurfes zwar zu begrüssen, die konkreten Ausformulierungen jedoch aus den folgenden Gründen nicht praktikabel:

  • Der Personenkreis, der die Beurteilung auf die Zulässigkeit von Zuchten zu treffen hat, muss besser gefasst werden und muss der Sorgfaltspflicht verpflichtet sein. Genetiker und Ethologen verfügen zwar über ein Fachwissen, die klinische Beurteilung und somit die Gesamtbeurteilung muss jedoch einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt mit Berufsausübungsbewilligung vorbehalten sein, da alleine diese im rechtlichen Sinne der Sorgfaltspflicht unterstehen (Art. 40 MedBG).
  • Bei einem faktischen Zuchtverbot besteht das Problem, dass auch das Zuchtsubstrat und die genetische Vielfalt leiden. Ebenso fehlt jegliche Bestimmung über die Evaluation und ggf. Anpassung der Massnahmen.
  • Ferner ist ein wichtiger Aspekt der Zucht nicht berücksichtigt, nämlich das Kreuzen von Haustieren und Wildtieren. Hier besteht auch keine Kontrolle.
  • Die Verordnung setzt zudem beim Züchter an und kriminalisiert ihn im schlimmsten Fall. Wichtiger wäre dass er – wie übrigens auch der Käufer – in die Verantwortung genommen wird. Die GST bezweifelt, dass diese Verordnung hierfür tauglich ist.

Aus diesen Gründen ist die Verordnung als Ganze zurückzuweisen und in neuer, viel einfacherer und nur auf Extrem-Zuchten beschränkte Version zu verfassen.

Verordnung über die Haltung von Hunden und Heimtieren

Die Regelungen in der Verordnung über die Haltung von Hunden und Heimtieren sind wenig präzise, und führen teilweise in der praktischen Umsetzung zu einer Verschlechterung der derzeitigen Vollzugssituation. Daher lehnt die GST diese Verordnung vollumfänglich ab.

Verordnung über die Haltung von Wildtieren

In der Verordnung über die Haltung von Wildtieren sieht die GST insbesondere in der Formulierung der Mindesthaltungsanforderungen für Zirkustiere sowie bei der seitenlangen Aufzählung ungefährlicher Giftschlangen Anpassungsbedarf. Es ist durch das BLV zu prüfen, inwieweit die umfangreichen Regelungen zu den einzelnen Wildtierspezies zur besseren Lesbarkeit der Verordnung in einer Fachin-formation zu regeln sind.



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