Neuer Heimtierausweis ab 2015

(09.12.2014) Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ist ab 2015 für die Herstellung und den Vertrieb des neuen Heimtierpasses zuständig. Der Bestell- und Lieferprozess der GST entfällt

Im Veterinärbereich werden die Schweiz und die Mitgliedstaaten der EU als gemeinsamer Veterinärraum betrachtet, indem Grenzkontrollen, die in Mitgliedstaaten der EU stattfinden, in der Schweiz anerkannt werden und umgekehrt.

Durch die Erneuerung der europäischen Verordnung zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren wurde auch die Schweizer Verordnung angepasst: Ab 2015 dürfen die Schweizer Heimtierausweise in heutiger Form nicht mehr ausgestellt werden. Bisherige Heimtierausweise, die noch vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt werden, behalten ihre Gültigkeit.

Unausgefüllte, bisherige Heimtierausweise werden von der GST rückerstattet und können bis Ende Januar 2015 retourniert werden.

Der neue Heimtierausweis wird zusätzliche Sicherheitselemente enthalten und neu ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV für die Herstellung und den Vertrieb zuständig. Ab Ende November können die neuen Heimtierausweise direkt beim BLV bestellt werden.