GST warnt vor dem Medikamentenkauf via Internet

(18.08.2020) Diverse Online-Händler bieten Tierarzneimittel zum Verkauf an. In der Schweiz ist dies jedoch für die meisten Medikamente verboten.

Wer trotzdem bestellt, gefährdet unter Umständen die Gesundheit seines Haustiers und macht sich strafbar.

Aktuell werden viele Waren über das Internet bestellt. Da könnte es für Tierhalter naheliegend sein, online nach Medikamenten für ihr Haustier zu suchen.

Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST)

Ob Wurmtablette oder Zeckenschutzmittel: Immer wieder bieten Internetplattformen Tierarzneimittel zum Verkauf an. Ein solcher Versandhandel ist in der Schweiz jedoch für die meisten Medikamente verboten.

Konkret bedeutet dies, dass Tierarzneimittel weder in Katalogen, Prospekten noch im Internet angeboten und an die Kundschaft gesendet werden dürfen. Dies gilt für alle Tierarzneimittel der Swissmedic-Abgabekategorie A, B (verschreibungspflichtig) und D.

Tierhalter, die trotzdem Medikamente übers Internet bestellen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern gefährden unter Umständen auch die Gesundheit ihres Haustiers.

Viele Tierarzneimittel, die im Internet angeboten werden, sind gefälscht, qualitativ schlecht oder wirkungslos. Aber auch wenn die Medikamente qualitativ in Ordnung sind, können normalerweise rezeptpflichtige Präparate bei unsachgemässer Anwendung zu Nebenwirkungen führen.

Bestimmte Tierarzneimittel müssen im Rahmen eines Konzeptes angewendet werden, damit das Tier ausreichend versorgt ist. Dies gilt beispielsweise für Medikamente zur Parasitenkontrolle, welche relativ oft im Internet zu finden sind.

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) empfiehlt daher, Medikamente beim Tierarzt oder der Tierärztin zu beziehen.


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