Die GST fordert die Einhaltung der Tierschutzverordnung kein Abzug für rötliches Kalbfleisch
(16.04.2014) Die Preispolitik der Abnehmer führt die Fleischproduzenten in Versuchung aus wirtschaftlichen Gründen die Tierschutzverordnung zu umgehen.
Die Tierschutzverordnung verlangt, dass Kälber mit genügend Eisen versorgt werden müssen und dass ihnen Raufutter zur freien Aufnahme zur Verfügung steht.
Diese zwei Bestimmungen führen zu einer besseren Tiergesundheit, aber auch zu rötlicherem Kalbfleisch.
In der Praxis werden Fleischproduzenten, die sich vollumfänglich an die Tierschutzverordnung halten und rötliches Fleisch zur Schlachtung bringen, zu unrecht finanziell bestraft.
Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte hält fest, dass das heutige System grundsätzlich überdenkt werden muss und künftig nur diejenigen bestraft werden, die zu helles Kalbfleisch zum Schlachthof bringen.
Für die Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte ist klar: helles Fleisch kann darauf hinweisen, dass das Tier nur mangelhaft mit Eisen und Raufutter ernährt wurde.
Dies ist der Gesundheit der Tiere nicht zuträglich, erschwert die Gesundheitsprophylaxe und verhindert so den sorgfältigen Einsatz von Tierarzneimitteln.
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