GST-Stellungnahme zur Teilrevision Tierarzneimittelverordnung TAMV
(29.03.2015) Die GST begrüsst, dass mit der Revision der Tierarzneimittelverordnung TAMV die Rolle der Tierärzteschaft mit ihrer fundierten Grundausbildung sowie Weiterbildung gestärkt wird und dass die Bestrebungen zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen unterstützt werden sollen.
Dabei muss jedoch abgewogen werden, welche gesetzlichen Vorlagen wirkungsvoll sowie effizient sind.
Die wichtigsten inhaltlichen Forderungen der GST:
- Die Tiergesundheit sowie das Tierwohl dürfen durch gesetzliche Grundlagen nicht gefährdet werden.
- Tierarzneimittel-Vereinbarungen müssen an die Gewährleistung des Notfalldienstes durch den entsprechenden Tierarzt gekoppelt werden.
- Für eine Nutztierart oder Nutzungsrichtung darf je nur eine Tierarzneimittel-Vereinbarung abgeschlossen werden.
- Die gesetzlichen Vorschriften müssen den Einsatz von entsprechenden Antibiotika bei bekannten, betriebsspezifischen Erkrankungen zeitgerecht gewährleisten.
- Produzenten, welche Tierarzneimittel gemäss Tierarzneimittelverordnung auf Vorrat halten, müssen einen Sachkundenachweis zum korrekten Einsatz erbringen.
- Im Rahmen des Antibiotika-Monitorings müssen bei den Nutztieren gleichzeitig Daten zu Leistung, Morbidität, Mortalität sowie Schlachtbefunde erhoben und verwaltet werden.
- Impfstoffe, die massgeblich zu einer Reduktion von Antibiotika-Anwendungen beitragen, müssen weiterhin für den Bedarf von vier Monaten abgegeben werden dürfen.
- Restriktionen dürfen die Inlandproduktion nicht verteuern und der Import von Lebensmitteln darf nicht begünstigt werden.
Zur GST-Stellungnahme Tierarzneimittel-Verordnung: GST-Stellungnahme TAMV