Die GST begrüsst die geplante Antibiotikadatenbank für die Veterinärmedizin

(06.11.2017) Sie befürchtet jedoch einen grossen Aufwand für die Praxen. Die Datenbank macht nur Sinn, wenn sie Aussagen zu Resistenzen ermöglicht und wenn die Humanmedizin ein analoges System garantiert.

Ab 2019 soll eine Antibiotikadatenbank Behandlungen in der Tiermedizin genauer erfassen. In ihrer Stellungnahme zum Heilmittelverordnungspaket IV spricht sich die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) klar für das Informationssystem Antibiotika (IS ABV) aus. Die Datenbank bietet die Chance, Problembereiche genauer zu definieren und entsprechend Massnahmen zu ergreifen.

Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte

Die GST befürchtet jedoch, dass der Zusatzaufwand für die Tierarztpraxen gross sein wird. Sie fordert, den Aufwand für die Erfassung der Daten möglichst gering zu halten und damit die Mehrkosten zu minimieren. Die Tierärzteschaft wird die entstehenden Mehrkosten nicht tragen. Der Nutzen der Datenbank muss zudem im Verhältnis zum Aufwand sein.

Gemäss Heilmittelgesetz hat die Datenbank unter anderem den Zweck, die Situation der Resistenzen zu überwachen. In der vorgeschlagenen Verordnung fehlt dieser Aspekt. Die GST verlangt, dass die Datenbank klare Aussagen zur Entwicklung der Resistenzen ermöglicht. Nur dadurch lässt sich der Aufwand für die Datenerfassung rechtfertigen.

Die gesamte Antibiotikamenge im Veterinärbereich konnte in der Schweiz seit 2008 um 40% reduziert werden. In der Humanmedizin steigt der Verbrauch dagegen an.

Die GST unterstützt den One-Health-Ansatz des Bundes, um die Antibiotikaresistenzen zu bekämpfen. Aus diesem Grund fordert die Tierärzteschaft eine analoge Datenbank, welche den Antibiotikaeinsatz beim Menschen erfasst.

Das Tierwohl darf aufgrund der Überwachung des Antibiotikaeinsatzes nicht leiden. Tierärztinnen und Tierärzte müssen kranke Tiere behandeln können.

Die Tierärzteschaft setzt sich für Änderungen in der Tierhaltung und bessere Diagnosemöglichkeiten ein, so dass möglichst wenige Antibiotikaeinsätze nötig sind.

Die Stellungnahme der GST ist zu finden unter: www.gstsvs.ch/de/themen-standpunkte/vernehmlassungen-stellungnahmen



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