Anhörung gestartet: Verordnungen zu tierischen Nebenprodukten und zu Tierseuchen
Das Bundesamt für Veterinärwesen startet die Anhörung der Totalrevision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten.
Dabei wurde die Verordnung in Anlehnung ans europäische Recht komplett neu strukturiert. Die Bestimmungen bleiben jedoch gleich. Ausgeweitet wird der Geltungsbereich und das Verbot der Schweinesuppe wird im nationalen Recht festgeschrieben. Gleichzeitig geht die Tierseuchenverordnung in Anhörung.
Der Geltungsbericht der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wird auf Milch-, Eier- und Imkerei-Nebenprodukte ausgedehnt. Dies hat etwa Folgen für die Verwertung von Antibiotika-haltiger Milch von gegen Euterentzündungen behandelten Kühen.
Diese Milch darf künftig nur noch auf dem eigenen Betrieb verfüttert oder der Gülle beigemischt werden. Sobald sie den Betrieb verlässt, geht sie in die Entsorgung.
Das Verfüttern von aufbereiteten Küchen- und Speiseresten an Schweine, die so genannte Schweinesuppe, ist in der Europäischen Union EU seit 2006 verboten. Um die Bilateralen Abkommen und damit den Marktzugang im Veterinärbereich zu sichern, musste die Schweiz das Verbot übernehmen, konnte jedoch eine lange Übergangsfrist aushandeln.
Diese läuft Mitte 2011 ab, was nun in der Verordnung entsprechend festgelegt wird. (Lesen Sie dazu den Blogbeitrag von BVET-Direktor Hans Wyss unter blog.bvet.admin.ch).
Das Verbot der Verfütterung von Tiermehlen an Nutztiere wird aufrechterhalten. Dabei hat sich die BSE-Situation europaweit entspannt - die Schweiz hatte 2006 den letzten Fall.
Zur Zeit sind die Rahmenbedingungen jedoch noch nicht gegeben, um unter streng kontrollierten Bedingungen solche tierischen Eiweisse wieder an Geflügel und an Schweine zu verfüttern. (Lesen Sie dazu den entsprechenden Blogbeitrag.)
Die Tierseuchenverordnung wird der Seuchenlage und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. So wird etwa das West-Nil Fieber in der Schweiz meldepflichtig, eine Krankheit, die hierzulande jederzeit auftreten könnte. Auch Ausbrüche der afrikanischen Pferdepest hätten in der Schweiz gravierende Folgen.
Die Bekämpfungsmassnahmen werden deshalb präzisiert. Auch jene zur Bekämpfung der so genannten Infektiösen Laryngotracheitis der Hühner, kurz ILT, werden angepasst. (Lesen Sie dazu den entsprechenden Blogbeitrag.)
Die Anhörung dauert bis am 22. November 2010. Sämtliche Unterlagen sind unter www.bvet.admin.ch verfügbar.
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