Tierseuchen-Prävention stärken: Vernehmlassung Tierseuchengesetz gestartet
Die Tierseuchen-Prävention soll verbessert werden und der Bund dabei eine zentrale Rolle übernehmen. Dies sind die Kernpunkte einer Revision des Tierseuchengesetzes, zu der das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement am 12.5.2010 die Vernehmlassung gestartet hat.
Die Arbeiten sind Teil der kürzlich vorgestellten ,Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010 +".
Durch den stets intensiveren internationalen Waren- und Tierverkehr, durch den Klimawandel und andere Faktoren steigt das Risiko, neue oder in der Schweiz längst ausgerottete Tierseuchen einzuschleppen. Jüngste Beispiele sind die Blauzungenkrankheit und die Vogelgrippe. In unseren Nachbarländern gab es Ausbrüche der Pferdekrankheit Infektiöse Anämie, der Rinderkrankheit Besnoitiose und in Italien der Tollwut.
Weitere Seuchen wie beispielsweise die Maul- und Klauenseuche, die Pferdepest und das West-Nil Fieber könnten sich jederzeit in der Schweiz verbreiten. Vor diesem Hintergrund gilt es die gute Tiergesundheit in der Schweiz - ein wesentlicher Marktvorteil der hiesigen Landwirtschaft - durch landesweit koordinierte Prävention zu schützen.
Neu soll das Tierseuchengesetz dem Bund die Möglichkeit geben, Impfstoffe zu beschaffen und Impfstoffbanken zu betreiben, um im Seuchenfall rasch über Impfstoffe zu verfügen. Zudem soll das Bundesamt für Veterinärwesen generell die Prävention von Tierseuchen fördern - etwa durch Früherkennungsprogramme. Dies ist ein Schwerpunkt der neuen Tiergesundheitsstrategie.
Das Tierseuchengesetz sieht auch ein Hausierverbot für Hunde vor. Immer wieder werden Junghunde aus Osteuropa auf Parkplätzen in der Schweiz verkauft. Diese Hunde sind oft krank, nicht gegen Tollwut geimpft und ungenügend sozialisiert. Dieses ,Hausieren" soll deshalb künftig verboten sein. Nicht betroffen ist der ordentliche Handel von Züchtern, Tierheimen und Fachgeschäften.
Auch Änderungen des Tierschutzgesetzes gehen in die Vernehmlassung. Nach der umfassenden Revision der gesamten Tierschutzgesetzgebung werden nun wenige Nachbesserungen nötig. Neu wird der Handel mit Hunde- und Katzenfellen in der Schweiz verboten - bislang ist nur die Einfuhr untersagt.
Parallel dazu wird das neue ,Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten" in Konsultation geschickt, was aus formellen Gründen nötig wurde und kaum Änderungen in der Praxis bewirkt. Die Vernehmlassung der drei Gesetze läuft bis 31. August 2010.
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