Schweiz: Grenztierärztliche Kontrollen werden mit EU harmonisiert

(10.07.2006) Das Eidgenössische Volksdepartement eröffnet eine Anhörung zu einer neuen Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten. Gleichzeitig werden die Vorschriften über Tiergesundheit und Fleischhygiene ergänzt.

In den vergangenen Jahren konnten im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EG die Vorschriften über Tiergesundheit und Lebensmittelhygiene so weit ergänzt werden, dass für Tiere und Tierprodukte weitgehende Äquivalenz mit den EU-Bestimmungen erzielt werden konnte.

Dies ermöglichte bereits den Abbau verschiedener Handelshemmnisse, namentlich solcher, die auf die BSE zurückzuführen waren.

Mit der neuen Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten können nun die administrativen Vorschriften für den Grenzübertritt grösstenteils abgebaut werden.

Auf beiden Seiten der Grenze zu den EU-Mitgliedstaaten werden künftig Tiere und Tierprodukte nicht mehr grenztierärztlich kontrolliert.

Ein Meldesystem und Kontrollen am Abgangs- und Bestimmungsort ersetzen diese Kontrollen. Importe aus Staaten ausserhalb der EU werden wie bisher grenztierärztlich kontrolliert.

Gleichzeitig werden die Tierseuchenverordnung und die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle geändert.

Es geht darum, die bestehenden Vorschriften über Zoonosen (Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragbar sind) zu ergänzen. Im Vordergrund stehen die Bekämpfung der Salmonellen in den Geflügel- und Schweinebeständen und die Überwachung der Antibiotika-Resistenzen.

In Bezug auf die Parasitenkrankheit Trichinellose sind bei der Fleischkontrolle unter Einhaltung bestimmter Auflagen Erleichterungen möglich. Denn diese Krankheit ist bei Schweizer Schweinen noch nie aufgetreten.

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