
Schweiz: Bundesrat lässt Freilandhaltung ab 1. Mai wieder zu
Das Geflügel darf ab dem 1. Mai in der gesamten Schweiz wieder ins Freie. Der Bundesrat reagiert mit dem heutigen Entscheid auf die deutliche Entspannung der Vogelgrippe-Situation. So ist im April kein einziger Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt worden. Die Entspannung ist auf den Abzug eines Grossteils der Wasservögel Richtung Norden und auf die wärmeren Temperaturen zurückzuführen.
Durch das Ausbleiben der Fälle bestehen nur noch in der Bodenseeregion Schutz- und Überwachungszonen. Diese werden voraussichtlich Ende April aufgehoben. Somit ist die Freilandhaltung des Geflügels dann in der ganzen Schweiz wieder möglich. Werden später allerdings weitere Vögel mit Vogelgrippe entdeckt, müssen lokal erneut Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden. In diesen Zonen ist die Freilandhaltung verboten.
Das landesweite Freilandhaltungsverbot wurde am 20. Februar in Kraft gesetzt, bevor in der Schweiz am 26. Februar in Genf der erste Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt wurde. Mittlerweile sind 32 Fälle bei Wildvögeln aufgetreten, der bislang letzte am 31. März. Mit den Massnahmen ist es gelungen, eine Einschleppung der Tierseuche in Geflügelbestände zu vermeiden.
Eine erhöhte Wachsamkeit seitens der Geflügelhaltenden wie der Behörden ist jedoch weiterhin wichtig. Das Vogelgrippe-Virus bleibt vermutlich noch für Jahre in der Wildvogelpopulation der Schweiz präsent. Die Überwachungsprogramme von toten Wildvögeln in der ganzen Schweiz und von Zugvögeln in den Bolle di Magadino werden deshalb weitergeführt.
Mit der Überwachung soll einerseits eine Zuspitzung der Lage rechtzeitig erkannt werden. Aufgrund der Erfahrungen können künftig aber auch Schutzmassnahmen gezielter getroffen werden.
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