Schweiz: Bundesrat vereinheitlicht Ausbildung im öffentlichen Veterinärdienst
(25.01.2007) Der Bundesrat hat am 24. Januar 2007 die Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst gutgeheissen und vereinheitlicht damit die Ausbildung der Fachkräfte.
Ein kompetenter Veterinärdienst fördert die Sicherheit von Lebensmitteln, die Tiergesundheit und den Tierschutz - eine wichtige Basis für das Vertrauen der Konsumierenden in die Schweizer Landwirtschaft und für den internationalen Handel mit Lebensmitteln.
Die Aufgaben des öffentlichen Veterinärdienstes sind anspruchsvoller und umfangreicher geworden. Insbesondere die Kantone haben neue Aufgaben zu bewältigen wie die Überwachung bei Importen, die Tierarzneimittelkontrollen und die Kontrollen gemäss Tierschutzgesetzgebung. Für die dazu nötige Qualität und Effizienz braucht es gut ausgebildete und unabhängige Fachpersonen.
Amtliche Tierärzte müssen deshalb künftig zu mindestens 30 Prozent beim Veterinärdienst tätig sein; angestrebt werden jedoch vollamtliche Fachpersonen. Ausnahmen sind etwa bei Aufgaben in Kleinbetrieben und in Berg- und Randgebieten möglich.
In der heute beschlossenen Verordnung sind die Anforderungen - Berufserfahrung, Bildung und Unabhängigkeit an amtliche Tierärzte, an Kantonstierärztinnen, welche die kantonalen Veterinärämter leiten, und an die übrigen Fachpersonen im öffentlichen Veterinärdienst definiert.
Eine Bildungskommission unter der Leitung des Bundesamtes für Veterinärwesen sorgt für die nationale Koordination.