Bewilligung für Tierversuche über das Internet

(04.09.2010) Der Bundesrat hat am 1.9.2010 die Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche verabschiedet.

Mit diesem System können künftig Bewilligungsgesuche für Tierversuche über das Internet und damit effizienter behandelt werden. Das System ist Teil des eGovernment-Efforts des Bundes, um Abläufe zwischen Bürger und Verwaltung zu erleichtern.

In Zukunft können Forschende Bewilligungsgesuche für Tierversuche über das Internet einreichen. Diese Gesuche sind über einen sicheren Server für die kantonalen und bundesweiten Organe einsehbar, welche für die Bewilligung zuständig sind. Das System erleichtert damit nicht nur die Abwicklung der Gesuche für die Forschenden, sondern auch die Nachverfolgung, Kontrolle und Oberaufsicht über Tierversuche generell.

In einem solchen System sind der Datenschutz und die Sicherheit zentral. Die Verordnung regelt dies im Detail. Auch die Zugriffsrechte sind präzise festgelegt. Entwickelt hat das System der Bund unter der Federführung des Bundesamtes für Veterinärwesen in Zusammenarbeit mit den Kantonen.

In der Anhörung der Verordnung haben mehrere Teilnehmer mehr Transparenz gefordert - insbesondere wurde verlangt, gewisse Daten für die Öffentlichkeit einsehbar zu machen oder Kantonen die Einsicht in Dossiers anderer Kantone zu ermöglichen.

Solche Fragen können aber nicht auf Verordnungsebene gelöst werden. Sie müssen im Tierschutzgesetz verankert werden. Eine entsprechende Vernehmlassung wurde bis Ende August durchgeführt und wird jetzt ausgewertet.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Ab dann wird das System schrittweise in den Kantonen eingeführt.

Für jeden Tierversuch muss in der Schweiz ein Gesuch gestellt werden, welches von einer unabhängigen kantonalen Kommission mit Vertretern von Tierschutzorganisationen beurteilt und von der kantonalen Behörde bewilligt wird.

Der Bund übt die Oberaufsicht aus und kann bei kantonalen Entscheiden intervenieren. Die verschiedenen Schritte werden künftig im elektronischen Informationssystem abgewickelt.

Weitere Infos zu Tierversuchen unter www.bvet.admin.ch > Themen > Tierschutz > Tierversuche

 

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