Verstärkung der amtstierärztlichen Kontrollen im Stall für mehr Lebensmittelsicherheit

() Auf dem Weg zu einer integralen Lebensmittelkontrolle vom Stall bis zum Teller sollen in der Schweiz in diesem Jahr die amtstierärztliche Kontrollen in den Tierhaltungsbetrieben verstärkt werden.

Eine entsprechende Weisung des Bundesamtes für Veterinärwesen, welche die Kontrolle der Aufzeichnungspflicht der Antibiotikagaben, die Einhaltung der Vorschriften über den Tierverkehr und die Überwachung der Tiergesundheit regelt, tritt am 1. Februar 2001 in Kraft.

Diese Kontrollen sollen von amtlichen Tierärzten durchgeführt werden, die unter der Aufsicht des Kantonstierarztes stehen.

Europas BSE-Krise, aber auch der jüngste Antibiotika-Skandal in der österreichischen Schweineproduktion führen immer mehr zur Forderung, eine umfassende Lebensmittelsicherheit vom Stall bis auf den Teller zu etablieren.

Den Grundstein für diese Lebensmittelsicherheit bildet dabei eine dokumentierte Qualitätssicherung, die im Stall beginnt.

Die amtstierärztlichen Kontrollen in den Bereichen Tiergesundheit, Antibiotikaaufzeichnungspflicht und Tierverkehr sind ein wichtiger Teil dieser Qualitätssicherung.

Nach einer Pilotphase in den Kantonen St.Gallen, Neuenburg, Baselland und Schwyz im letzten Jahr tritt nun auf den 1. Februar eine technische Weisung in Kraft, welche die amtstierärztlichen Kontrollen im Stall regelt.

Die Kontrollen werden gesamtschweizerisch stichprobenweise durchgeführt und entbinden den Tierhaltungsbetrieb nicht von der in der Lebensmittelgesetzgebung geforderten Selbstkontrolle und Eigenverantwortung.

Glaubwürdige und international anerkannte Kontrollen in den sensiblen und durch die Gesellschaft immer kritischer beobachteten Bereichen Tiergesundheit und Antibiotikaeinsatz können nur durch gut ausgebildete und unabhängige amtliche Tierärzte durchgeführt werden.

Die Kontrollen, die auf dem Lebensmittelgesetz basieren, sind Teil der Vollzugsaufgaben der Kantone und sind für die Tierhalter grundsätzlich kostenlos.

Die Verantwortung für die Durchführung dieser Kontrollen liegt bei den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten.

Die Kontrollen helfen mit, das Vertrauen der Konsumenten in sichere Lebensmittel zu fördern. Sie bilden auch eine Voraussetzung für den Export von Käse und andern Milcherzeugnissen in den EU-Raum.

Gleichzeitig sollen sie dazu beitragen, der Schweizer Landwirtschaft den Qualitätsvorsprung gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu sichern. Weitere wichtige Voraussetzungen sind eine transparente Deklaration der Herkunft und der Produktionsmethoden von Lebensmitteln, günstige Rahmenbedingungen für Produzenten und artgerechte Tierhaltung.

www.bvet.admin.ch


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