
Wolf-Management: Schweiz schlägt Änderung der Berner Konvention vor
Am 16. November 2011 hat der Bundesrat den Entwurf für eine Änderung der Berner Konvention gutgeheissen, die es der Schweiz erlauben soll, Vorbehalte bezüglich des Wolfs anzubringen.
Die Änderung entspricht einer Forderung des Parlaments, welches eine entsprechende Motion von Ständerat René Fournier angenommen hatte. Die Schweiz wird ihren Vorschlag nun der Berner Konvention unterbreiten.
Die Änderung betrifft Artikel 22 des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention). Dieser sieht vor, dass die Staaten lediglich beim Beitritt zum Übereinkommen Vorbehalte zu einzelnen, durch die Konvention geschützte Arten anbringen können.
Die 2010 vom Parlament angenommene Motion Fournier verlangt, dass dieser Artikel dahingehend revidiert wird, dass ein Unterzeichnerstaat jederzeit Vorbehalte anbringen kann, «wenn sich die Situation, die bei der Ratifikation vorlag, offensichtlich verändert hat». Die Schweiz hatte bei ihrem Beitritt zur Berner Konvention im September 1980 keinerlei Vorbehalte geltend gemacht. Zu jener Zeit lebten keine Wölfe in der Schweiz.
Am 16. November 2011 hat der Bundesrat den Entwurf für einen neuen Absatz zu Artikel 22 der Konvention genehmigt, der den Entscheid des Parlaments konkretisiert. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird den Entwurf nun der Berner Konvention unterbreiten.
Damit die Änderung in Kraft treten kann, muss sie vom Ständigen Ausschuss der Konvention mit einer Zweidrittelsmehrheit angenommen und vom Ministerkomitee befürwortet werden. Anschliessend muss sie von jedem einzelnen nationalen Parlament gutgeheissen werden. Für das weitere Verfahren ist die Konvention zuständig.
Wird die Änderung von Artikel 22 von der Konvention angenommen, muss der Bundesrat einen Vorbehalt anbringen, wonach der Wolf in der Schweiz gejagt werden darf, wie dies die vom Parlament befürwortete Motion Fournier fordert. Für den Fall, dass die Änderung abgelehnt wird, verlangt die Motion vom Bundesrat, die Konvention zu kündigen und bei einem erneuten Beitritt zweckmässige Vorbehalte zu formulieren.
Weitere Meldungen
die neuesten Meldungen
Firmennews
Teile diesen Bericht auf:
Buchtipps Buchtipps Buchtipps

Röntgen Hund und Katze: Thorax und…
(21. Mär 2025) Röntgenbilder sicher befunden Gebundene Ausgabe - herausgegeben von…Queer: Sex und Geschlecht in der…
(13. Mär 2025) Josh L. Davis ist ist Mitarbeiter des Natural…13 Frauen. Aus der Geschichte des…
(07. Mär 2025) Dieses Buch macht die Geschichten von Frauen sichtbar…Wildtierfindlinge in der Tierarztpraxis
(28. Feb 2025) Grundlagen der Wildtierhilfe, praktische Anwendung, tierärztliche Versorgung -…Der Erfindergeist der Tiere
(17. Feb 2025) Werkzeuge, Ideen und Innovationen. Faszinierende Einblicke in tierische…Meine Patienten laufen Trab
(11. Feb 2025) Unterwegs als Pferdeärztin auf dem Land - von…Internationale Veranstaltungen Int. Veranstaltungen Internationale Veranstaltungen

EVECC-Kongress 2025
(01. Mär 2025) Der 22. European Veterinary Emergency and Critical Care…FECAVA EuroCongress 2025 in Antwerpen
(17. Feb 2025) FECAVA lädt Sie vom 3. bis 6. September…Yaboumba Weltkongress 2025
(17. Feb 2025) Der XV. Internationale Kongress für Medizin und Chirurgie…Webinar zum World Veterinary Dermatology Day…
(13. Jan 2025) Die World Association for Veterinary Dermatology lädt am…Hill's Global Symposium 2024
(20. Okt 2024) Hosted by Hill's Pet Nutrition on Oct. 24-25…7. Kroatischer Veterinärkongress 2024
(22. Jul 2024) Der diesjährige Kroatische Veterinärkongress wird vom 24. bis…Preise und Stipendien Preise und Stipendien Preise und Stipendien
