Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe verlängert

(03.02.2023) Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz vereinzelt und in Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe mindestens bis am 15. März 2023.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Das BLV verlängert die Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe bis am 15. März 2023. Das bedeutet unter anderem, dass sich Hausgeflügel weiterhin nur in einem vor Wildvögeln geschützten Bereich aufhalten darf.

Das BLV hatte die Einschränkung in Absprache mit den Kantonen im November 2022 landesweit verordnet, nachdem die zuständigen Labore das Virus in einem Betrieb bei Winterthur nachgewiesen hatten. Eine weitere Ausbreitung der Seuche konnte weitgehend verhindert werden.

Seit Mitte Januar 2023 kam es im angrenzenden Ausland zu zahlreichen weiteren Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln. In der Schweiz wurden im Dezember 2022 und im Januar 2023 einzelne Wildvögel positiv getestet: Zwei Schwäne im Kanton Tessin, je eine Möwe in den Kantonen Thurgau, Luzern, Zürich und Schaffhausen, ein Greifvogel im Kanton Zürich sowie ein Graureiher und ein Wildvogel in Basel.  

Das Risiko einer Einschleppung der Seuche bleibt hoch, bis die Wasservögel ihr Winterquartier in der Schweiz verlassen haben. Dies sollte Anfang März der Fall sein. Der Bund ruft die Einhaltung der wichtigsten Vorsichtsmassnahmen in Erinnerung:

  • Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
  • Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
  • Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.
  • Geflügelmärkte und -ausstellungen bleiben verboten.
  • Obwohl eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus äusserst selten ist, berühren Sie vorsichtshalber keine Kadaver von Wildvögeln. Melden Sie deren Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut.


Die Massnahmen für Geflügelbetriebe gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen. Beiträge für die Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin ausbezahlt. Auch die Verwendung der Bezeichnung «Freilandhaltung» behält vorläufig ihre Gültigkeit.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.



Weitere Meldungen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Vogelgrippe: Lokale Massnahmen bis 15. Oktober verlängert

Um das Hausgeflügel vor der Vogelgrippe zu schützen, können die Kantone seit Ende Mai örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen
Weiterlesen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Lokale Massnahmen gegen die Vogelgrippe

Nachdem die Vogelgrippe im Mai bei Kolonien von Lachmöwen aufgetreten ist, ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV an, dass die Kantone bei Bedarf örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen.
Weiterlesen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Vogelgrippe bei Legehennen im Kanton Zürich nachgewiesen

In der Umgebung des Pfäffikersees wurde in einem privaten Betrieb mit rund vierzig Legehennen das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen
Weiterlesen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Vogelgrippe bei Schwarzschwänen im Kanton Zürich entdeckt

Im Zürcher Weinland wurde bei einer Gruppe von Schwarzschwänen in einer privaten Tierhaltung das Vogelgrippe-Virus nachgewiesent mehr
Weiterlesen

Schweiz

Schweizweite Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe angeordnet

Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen
Weiterlesen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Vogelgrippe: Massnahmen werden aufgehoben

Die Massnahmen entlang der grossen Gewässer zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe gelten ab dem 1. April 2022 nicht mehr
Weiterlesen

Schweiz

Tierpark Bern: Vogelgrippevirus bei totem Pelikan nachgewiesen

Im Tierpark Bern haben die Veterinärbehörden bei einem verendeten Pelikan das Vogelgrippevirus nachgewiesen, nachdem zuvor ein Graureiher am Virus verstorben war.
Weiterlesen

Schweiz

Massnahmen gegen Vogelgrippe teilweise aufgehoben

Nach Auftreten des hochansteckenden Virus der Aviären Influenza in Hüntwangen ZH hatten das BLV und die Kantone am 27. November Schutzmassnahmen ergriffen
Weiterlesen