
Vogelgrippefall in Schweizer Geflügelbetrieb
Im Zürcher Unterland wurde am 23. November 2021 bei einer Hobbyhaltung mit Geflügel ein Fall von Aviärer Influenza festgestellt.
Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat die notwendigen Sofortmassnahmen veranlasst. Ob es sich um eine hochansteckende Variante handelt, wird derzeit untersucht.
Bund und Kantone bereiten die nötigen Massnahmen vor, um eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Schon jetzt ruft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV alle Geflügelhalter auf, vorbeugenden Massnahmen zu treffen. Das Virus ist nach heutigen Erkennt-nissen nicht auf den Menschen übertragbar.
Anfang dieser Woche bestätigten die Behörden von Baden-Württemberg in der Nähe der Schweizer Grenze eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe bei Schwänen. Der Fall im Zürcher Unterland im Gebiet des Rheins ist nun der erste in der Schweiz in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln. Die weiteren Massnahmen werden in den nächsten Tagen kommuniziert.
Seit Ende Oktober 2021 haben die Fälle von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) bei wildlebenden Wasservögeln in Europa stark zugenommen. Auch sind in mehreren Ländern erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten.
Derzeit treffen wildlebende Wasservögel auch an unseren Seen zur Überwinterung ein. Das grösste Übertragungsrisiko ist der direkte Kontakt zu Wasservögeln.
Daher sind vorbeugende Massnahmen jetzt in der ganzen Schweiz wichtig. Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist zu verhindern. Das BLV ruft daher die Geflügelhalter auf, Folgendes zu beachten:
- Fütterung und Tränkung in einem für Wildvögel nicht zugänglichen Geflügelstall
- Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion)
- Die Freilandhaltung und der Weideauslauf sind weiterhin möglich. Vorbereitungen sind jedoch zu treffen, um gegebenenfalls die Tiere in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten. Gitter sind auf Löcher zu überprüfen.
Gemäss verfügbaren Informationen sind die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar. Trotzdem ist es angezeigt, entdeckte Vogelkadaver nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter, an die Fischereiaufsicht oder an die Kantonspolizei zu wenden.
Für die Eindämmung der Vogelgrippe ist es wichtig, dass der Bund alle Geflügelbetriebe kennt. Seit dem 1. Januar 2010 ist deshalb die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.
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