Vogelgrippe-Virus: vorbeugende Massnahmen in der ganzen Schweiz

(15.11.2016) Das BLV verstärkt die Massnahmen gegen die Vogelgrippe. Ab Mittwoch, 16. November 2016, gilt die ganze Schweiz als Kontrollgebiet. Ziel ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel flächendeckend zu verhindern.

Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar.

BLV Das Vogelgrippe-Virus vom Subtyp H5N8 ist vor rund zehn Tagen erstmals in toten Wasservögeln am Bodensee festgestellt worden. Über das Wochenende kamen zwei Funde am Genfersee hinzu.

Die von den Fällen am Bodensee betroffenen Länder Deutschland, Schweiz und Österreich sprechen sich in der Lagebeurteilung und bei den Massnahmen ab. Alle drei Staaten setzen auf ein stufenweises Vorgehen, das heisst, sie passen ihre Vorkehrungen der Lageentwicklung an.

In diesem Sinn hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vor wenigen Tagen angekündigt, die Schutzmassnahmen zu verstärken. Ab Mittwoch, 16. November 2016, erstreckt sich das Kontrollgebiet auf die ganze Schweiz.

Deshalb gelten einschränkende Bestimmungen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln. Um jeden Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden.

Falls sich diese Vorgaben nicht einhalten lassen, müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen untergebracht werden.

Bei Geflügelhaltungen sind die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen.



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