Vogelgrippe bei Schwarzschwänen im Kanton Zürich entdeckt

(10.02.2023) Im Zürcher Weinland wurde bei einer Gruppe von Schwarzschwänen in einer privaten Tierhaltung das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ergreift zusammen mit den kantonalen Veterinärbehörden zusätzliche Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels in der betroffenen Umgebung.

Die bestehenden schweizweiten Massnahmen mit dem Ziel, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, gelten weiterhin bis mindestens am 15. März 2023.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Das Vogelgrippe-Virus tritt in weiten Teilen Europas seit einiger Zeit vermehrt auf. Das Risiko einer Einschleppung der Seuche in die Schweiz ist daher hoch.

Der nun gemeldete Fall betrifft fünf Schwarzschwäne in einer privaten Tierhaltung in Trüllikon im Kanton Zürich. Dies ist landesweit in diesem Winter der zweite Vogelgrippefall in einer Tierhaltung.

Der erste Fall ist im November 2022 aufgetreten, damals hatten die zuständigen Labore das Virus bei einem Graureiher und bei einem Pfau in einem Hobbybetrieb bei Winterthur nachgewiesen. Weiter wurde das Vogelgrippe-Virus mehrfach in toten Wildvögeln in verschiedenen Kantonen gefunden.

Rund um den Seuchenbetrieb gelten erhöhte Sicherheitsbestimmungen

Um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, haben die kantonalen Behörden von Zürich, Schaffhausen und Thurgau zusätzliche Schutzmassnahmen angeordnet. Diese gehen über die bereits geltenden Vorsichtsmassnahmen hinaus.

Das Veterinäramt Zürich hat den betroffenen Betrieb gesperrt und die wenigen dort verbleibenden und von der Seuche gefährdeten Tiere getötet.

Um den Seuchenbetrieb wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. In den dortigen Geflügelbetrieben gelten erhöhte Sicherheitsbestimmungen.

Hier führen die Veterinärämter risikobasiert Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch. Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen in dieser Zone in geschlossenen Haltungssystemen untergebracht werden.

Eier und Geflügel dürfen die Zone nicht verlassen. Zusätzlich wurde eine Zwischenzone von zehn Kilometern Radius um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In dieser gelten spezielle Massnahmen nur für Grossbetriebe. Die verschärften Bestimmungen bestehen für mindestens drei Wochen.

Vorsichtsmassnahmen gelten weiterhin für die ganze Schweiz

Der Bund hat bereits im November 2022 die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet mit erhöhten Sicherheitsauflagen erklärt.

Aufgrund der Seuchenlage sind die Massnahmen bis mindestens am 15. März 2023 verlängert worden. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern und spezielle Hygienevorschriften einzuhalten.



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