Vogelgrippe: Massnahmen werden aufgehoben

(01.04.2022) Die Massnahmen entlang der grossen Gewässer zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe gelten ab dem 1. April 2022 nicht mehr.

Die Gefahr einer Einschleppung durch Zugvögel hat sich verringert, da diese ihre Winterquartiere grösstenteils verlassen haben.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Während die Vogelgrippe in ganz Europa grassierte, erkrankten in der Schweiz diesen Winter nur einzelne Vögel: in einem Geflügelbetrieb im Kanton Zürich, im Kanton Schaffhausen am Rhein und im Tierpark Bern.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden sofort die nötigen Schutzmassnahmen angeordnet und konnte eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindern. Da sich die Seuchenlage beruhigt hat, heben die Behörden die Massnahmen gegen die Vogelgrippe nun auf.  

Hausgeflügel konnte geschützt werden

Bereits im letzten November hatten die Veterinärbehörden Massnahmen entlang der grossen Gewässer des Mittellandes verhängt, nachdem in einem Hobby-Geflügelbetrieb im Kanton Zürich die Vogelgrippe ausgebrochen war. Mit den Kontroll- und Beobachtungsgebieten wurde der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert.

Der Tierpark Bern konnte eine Ausbreitung der im Februar ausgebrochenen Krankheit mit strikten Massnahmen vermeiden. In Schaffhausen blieb der Fund einer an der Seuche gestorbenen Möwe ein Einzelfall.

Weitere Ausbreitung in der Schweiz unwahrscheinlich

Untersuchungen zeigen, dass Vogelgrippe-Fälle zwar weiterhin fast überall in Europa vorkommen. Der Höhepunkt der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie war jedoch in der zweiten Januarwoche 2022, nun ist die Anzahl Fälle rückläufig.

Auch das Risiko einer Einschleppung durch Zugvögel sinkt, da diese ihre Winterquartiere bereits grösstenteils verlassen oder die Sommerquartiere schon erreicht haben. Das BLV beobachtet die Seuchensituation weiterhin aufmerksam.

Obwohl es äusserst unwahrscheinlich ist, dass sich Menschen mit dem Vogelgrippe-Virus infizieren, gilt als Vorsichtsmassnahme: Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stossen, sind gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden.



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