Vorsorgliche Massnahmen gegen die Vogelgrippe am Bodensee

(09.11.2016) Bei toten Wildvögeln am Bodensee wurde das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ordnet nun Kontroll- und Beobachtungsgebiete an.

Diese sollen die Verbreitung des Virus in Hausgeflügelbeständen verhindern. Für eine Übertragbarkeit auf Menschen gibt es keine Hinweise.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Das Vogelgrippe-Virus vom Subtyp H5N8 hat am Bodensee zum Tod von zahlreichen Wildvögeln geführt. Vornehmlich betroffen sind Reiherenten. Die Schweiz, Deutschland und Österreich stehen in engem Kontakt und koordinieren ihre Massnahmen.

Rund um den Bodensee gibt es neu ein Kontrollgebiet von einem Kilometer Breite. Der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel soll möglichst verhindert werden.

Deshalb gelten einschränkende Bestimmungen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln. Falls diese nicht eingehalten werden können, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden.

Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen.

Bisher keine Fälle an anderen Schweizer Seen

Von anderen Schweizer Seen oder Flüssen liegen bislang keine Meldungen über tote Wildvögel vor, die mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert waren.

Da sich die Wildvogelpopulation aber im ganzen Land bewegt, sind für folgende Gewässer vorsorglich Beobachtungsgebiete mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt worden: Bodensee, Bielersee, Broyekanal, Genfersee, Murtensee, Neuenburgersee, Vierwaldstättersee, Zihlkanal und Zürichsee.

In den Beobachtungsgebieten ist eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Erkrankungen von Geflügel erforderlich.

Es gibt bis anhin keine Anhaltspunkte, dass in Schweizer Geflügelhaltungen Tiere mit der Vogelgrippe infiziert sind. Ebenso wenig liegen Hinweise vor, dass das Virus vom Subtyp H5N8 von Tieren auf Menschen übertragen wird.

Personen, welche auf Kadaver stossen, sind vorsichtshalber gebeten, diese nicht zu berühren und sich an eine Polizeistelle oder Wildhüter zu wenden.



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