Versorgung mit Tierarzneimitteln sichern

(14.01.2022) Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 die Anpassung von mehreren heilmittelrechtlichen Erlassen verabschiedet. Diese tritt am 28. Januar 2022 in Kraft.

Sie hat zum Ziel, die wichtigsten Differenzen zum EU-Recht auszuräumen und so Handelshemmnisse zu verhindern.

Ab dem 28. Januar 2022 kommen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die neuen Verordnungen zu Tierarzneimitteln und zu Arzneifuttermitteln zur Anwendung. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz.

Eidgenössische Departement des Innern EDI Die Versorgung mit Tierarzneimitteln in der Schweiz erfolgt zum grössten Teil über den europäischen Markt. Es ist deshalb wichtig, dass für Tierarzneimittel in der Schweiz möglichst die gleichen Bedingungen gelten wie in der EU.

Dazu hat der Bundesrat heute Angleichungen an das neue Tierarzneimittelrecht der EU verabschiedet, einerseits im Bereich der Arzneimittelzulassung, andererseits im Bereich der "Guten Vertriebspraxis". Diese hat zum Ziel, die Kontrolle der Vertriebskette und damit die Qualität von Arzneimitteln sicherzustellen.

Ziel dieser Massnahmen ist es, dass den Pharmaunternehmen kein Mehraufwand bei der Zulassung von Tierarzneimitteln in der Schweiz entsteht. Damit soll erreicht werden, dass in der Schweiz genügend Tierarzneimittel zur Verfügung stehen.

Die heute beschlossenen Anpassungen betreffen die Tierarzneimittelverordnung, die Arzneimittelverordnung und die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung. Swissmedic hat gleichzeitig die Arzneimittel-Zulassungsverordnung entsprechend angepasst.



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