Änderung von Verordnungen im Veterinärrecht

() Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 10.7.2000 den interessierten Kreisen ein Revisionspaket zu acht Verordungen im Veterinärrecht zur Vernehmlassung unterbreitet.

Mit den Verordnungsänderungen werden die Vorschriften über die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen dem neuesten Stand der Wissenschaft und den Erkenntnissen der Praxis angepasst.

Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft werden unter Beibehaltung von sichernden Bedingungen bezüglich Tierschutz und Tierseuchen mit den Bestimmungen der bilate-ralen Abkommen mit der EU in Übereinstimmung gebracht.

Neue Regelungen bezüglich der tierärztlichen Untersuchung von Geflügel vor der Schlachtung sollen den Zugang zum europäischen Markt ermöglichen. Im Tierschutz werden bei der Wildtierhaltung sowie bei erlaubten Eingriffen ohne Schmerzausschaltung (z.B. Kastration von Ferkeln) Verbesserungen angestrebt.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 10. Oktober 2000

www.bvet.admin.ch


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