Drei neue Verordnungen rund um den Tierschutz gehen in die Anhörung

(28.04.2014) Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eröffnet die Anhörung zu drei neuen Amtsverordnungen im Bereich Tierschutz: die Verordnung über den Tierschutz beim Züchten von Tieren, die Verordnung über die Haltung von Hunden und Heimtieren sowie die Verordnung über die Haltung von Wildtieren.

Die Anhörung läuft vom 28. April bis zum 28. Juli 2014.

Die drei neuen Amtsverordnungen sollen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung präzisieren und den kantonalen Tierschutzvollzug in der Auslegung des bestehenden Gesetzes unterstützen. Die Inhalte der drei Verordnungsentwürfe im Überblick:

Verordnung über den Tierschutz beim Züchten von Tieren

Die Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 schreibt vor, dass die Zucht darauf auszurichten ist, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von Eigenschaften sind, die ihre Würde missachten. In der Verordnung über den Tierschutz beim Züchten von Tieren soll nun dieser Grundsatz weiter konkretisiert werden.

Die Verordnung listet belastende, erblich bedingte Merkmale sowie Kriterien für die Einteilung in Belastungsgrade auf und legt den zulässigen Zuchteinsatz fest.

Verordnung über die Haltung von Hunden und Heimtieren

Diese Verordnung dient der Präzisierung einzelner Artikel der Tierschutzverordnung und soll deren Vollzug durch die Kantone harmonisieren. Vorgesehen sind Vorschriften zur Haltung von Heimtieren und Hunden, zum Beispiel zum Aufenthalt von Hunden in geschlossenen Wohnräumen oder im Auto.

So sollen Hunde im Auto gemäss dem Verordnungsentwurf genügend Platz haben, um zu stehen, sich umzudrehen und hinzulegen. Zudem müssen Hunde, die im Haushalt oder in Räumen ohne Aussenbereich gehalten werden, mehrmals täglich die Gelegenheit zum Versäubern erhalten. Die Hunde- und Heimtierverordnung sieht auch besondere Mindestflächen für Hundeboxen in Tierheimen vor.

Verordnung über die Haltung von Wildtieren

Die Verordnung enthält Anforderungen an die Gehege für Hirsche, Laufvögel und Wachteln und sie schreibt vor, wie Aquarien eingerichtet sein sollen. Sie präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Zirkustiere während der Tournee gehalten werden dürfen.

Sie enthält ferner eine Liste mit ungefährlichen Giftschlangen, die von der Bewilligungspflicht für die Haltung von Giftschlangen nach Tierschutzverordnung ausgenommen werden sollen.

Die Anhörung läuft vom 28. April bis zum 28. Juli 2014. Die Anhörungsunterlagen sind auf der Internetseite des BLV einsehbar



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