
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens bei Verordnungen im Veterinärbereich
In den Verordnungen im Veterinärbereich sind wichtige Neuerungen geplant. Dazu zählen Tierschutzbeauftragte für Tierversuche und Massnahmen gegen illegale Hundeimporte. Zudem soll das Töten von Tieren klarer geregelt werden. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen dauert 24. Oktober 2016 bis 7. Februar 2017.
Jedes Institut oder Labor, das Tierversuche durchführt, muss künftig einen Tierschutzbeauftragten oder eine Tierschutzbeauftragte bestimmen.
Deren Aufgabe besteht darin, die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen und der 3R-Anforderungen zu überprüfen, wenn Tierversuche geplant und Bewilligungsgesuche verfasst werden.
Das setzt ausgewiesene Fachkenntnisse und eine Weisungsberechtigung voraus. 3R steht für Replace (Tierversuche ersetzen), Reduce (Tierzahlen senken) und Refine (für Tiere in Tierversuchen bessere Bedingungen schaffen).
Mit der Anwendung der 3R-Prinzipien will man Tierversuche auf das absolute Minimum beschränken und die Tiere so wenig wie möglich belasten.
Gegen anonymen Online-Hundehandel
Illegale Hundeimporte stellen ein wachsendes Problem dar, besonders beim Handel im Internet. Personen, welche Tiere online anbieten, müssen in den Inseraten neu ihre vollständigen Kontaktangaben nennen.
Die elektronische Kennzeichnung mittels Mikrochip sowie die vollständige Registrierung in der Hundedatenbank sollen eine lückenlose Rückverfolgung der Hunde ermöglichen.
Zur Sicherstellung eines effizienten Vollzugs der Hundekontrolle ist es aber wichtig, über richtige und vollständige Daten zu verfügen. Dafür werden die Rollen der Hundehaltenden, Tierärzteschaft und Behörden präzisiert.
Die tiergerechte Tötung hat in der Vergangenheit zu Diskussionen geführt. Der Bund will die Anforderungen hinsichtlich der Fachkenntnisse strenger ausgestalten.
In den geänderten Verordnungspassagen wird ausserdem explizit verlangt, dass jemand, der ein Tier tötet, sich bezüglich dessen Todes vergewissern muss. Ziel ist es, ein qualvolles Verenden von vermeintlich toten Tieren zu verhindern.
Bereits bisher untersagt war der Lebendtransport von Fischen auf Eis oder in Eiswasser. In Zukunft soll das speziell für die Gastronomie relevante Verbot zusätzlich für Panzerkrebse gelten.
Hummer, Langusten und Krabben dürfen auch nicht mehr ausserhalb des Wassers gehalten werden. Ihre Tötung bedingt jetzt eine vorgängige Betäubung sowie Fachkunde.
Mehr Schutz für Tiere an Veranstaltungen
Auch Tierveranstaltungen bzw. -ausstellungen sind von den Verordnungsänderungen betroffen. Falls der Veranstalter die Obhut über die Tiere hat, braucht es neu eine für die Tierbetreuung verantwortliche Person mit Sachkundeausweis.
Nicht bewilligungspflichtige Veranstaltungen müssen der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet werden, wenn sie überregionale Bedeutung haben.
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