Tierische Proteine an Geflügel und Schweine verfüttern: Vernehmlassung eröffnet

(20.09.2023) Bestimmte tierische Proteine sollen unter strengen Bedingungen wieder in der Tierfütterung eingesetzt werden dürfen. Deshalb hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 18. September 2023 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Regelungen eröffnet.

Die geplanten Änderungen erlauben unter anderem das Verfüttern verarbeiteter Proteine von Geflügel an Schweine und umgekehrt von Schweinen an Geflügel.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Gestützt auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse erlaubt die EU die Verfütterung bestimmter tierischer Proteine seit September 2021 wieder. Somit können hochwertige Nebenprodukte der Schlachtung, welche nicht als Lebensmittel verwendet werden, besser genutzt werden: Denn verarbeitete Proteine eignen sich gut als Futter für allesfressende Nutztiere.

Mehrere politische Vorstösse hatten diese Änderung bereits gefordert. Sie ist auch im Sinn der Förderung einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft. Weiter ermöglicht die Anpassung die Gleichwertigkeit mit dem EU-Recht. Das Fütterungsverbot von Tiermehl an alle Nutztiere trat im Januar 2001 im Rahmen der Bekämpfung der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) – auch Rinderwahnsinn genannt – in Kraft.

Verwertungsmöglichkeiten von tierischen Proteinen erweitert

Das EDI hat nun die Vernehmlassung für die Änderung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen eröffnet. Es sind dies die «Verordnung über tierische Nebenprodukte» sowie der Erlass einer neuen «Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger».

Neu sollen unter genau definierten Bedingungen verarbeitete Proteine von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter erlaubt werden. Zusätzlich können auch verarbeitete Proteine von Insekten zur Fütterung von Schweinen und Geflügel verwendet werden.

Um die Sicherheit von tierischen Lebensmitteln zu gewährleisten und Verunreinigungen zu verhindern, müssen die beteiligten Lebensmittel-, Verarbeitungs-, Futtermittel- und Lagerbetriebe strenge hygienische Anforderungen erfüllen.

Die Vernehmlassung zur Revision der «Verordnung über tierische Nebenprodukte» und zum Erlass einer neuen «Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger» endet am 15. Dezember 2023.



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