Eröffnung der Anhörung der Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VCITES)
(24.08.2012) Das Parlament hat am 16. März 2012 das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) verabschiedet. Das BGCITES setzt in erster Linie das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen um.
Mit den Ausführungsverordnungen VCITES und der CITES-Kontrollverordnung wird das BGCITES umgesetzt. Die am 24. August eröffnete Anhörung dauert bis zum 23. November 2012.
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) wird aktuell insbesondere durch die Artenschutzverordnung vom 18. April 2007 (ASchV) umgesetzt.
Nachdem alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen, die bisher in der ASchV enthalten waren, mit dem neu geschaffenen Bundesgesetz BGCITES auf die Stufe eines formellen Gesetzes gehoben wurden, wird in der Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VCITES) und der Verordnung des EVD über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES-Kontrollverordnung) die Umsetzung dieses Gesetzes geregelt.
Die VCITES gilt für Tiere und Pflanzen von Arten, die nach dem BGCITES geschützt sind, Teile solcher Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse, die daraus hergestellt sind.
Sie regelt insbesondere die Voraussetzungen, unter denen Bewilligungen für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen erteilt werden. Daneben werden die Modalitäten der Anmeldepflicht geregelt sowie Ausnahmen von der Anmelde- und Bewilligungspflicht für die Ein-, Durch- und Ausfuhr vorgesehen. Es werden Vorschriften zu den Kontrollen im Inland sowie bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr normiert.
Im weiteren werden Vorschriften zu den Massnahmen festgelegt, die getroffen werden müssen, wenn Sendungen nicht den Vorschriften entsprechen und beanstandet werden.
Die VCITES regelt auch den Inhalt und die Zugriffsrechte zum Informationssystem, das den Kontrollorganen zum Vollzug des BGCITES dient. Die Verordnung enthält ferner Ausführungsvorschriften zum Jagdgesetz und zum Bundesgesetz über die Fischerei.
Die CITES-Kontrollverordnung führt unter anderem aus, welche Exemplare von geschützten Arten bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr angemeldet werden müssen und welche Exemplare welcher Kontrolle unterliegen.
Die geltende Artenschutzverordnung, Artenschutz-Kontrollverordnung und die Verordnung über die Anerkennung wissenschaftlicher Einrichtungen im Rahmen des Artenschutz-Übereinkommens, die das CITES-Übereinkommen heute umsetzen, werden mit den beiden neuen Verordnungen aufgehoben werden.
Die Anhörungsunterlagen finden sich unter www.bvet.ch unter Aktuell. Die Anhörung läuft bis zum 23. November 2012.