Die Schweiz will den Umgang mit Grossraubtieren neu regeln

(29.12.2014) Unter bestimmten Voraussetzungen soll der Abschuss von Wölfen inskünftig erleichtert werden. Mit einer entsprechenden Anpassung der eidgenössischen Jagdverordnung will der Bund den Anliegen und Bedenken von Landwirtschaft, Jägern und Bergbevölkerung Rechnung tragen.

Die Rückkehr von Wolf, Luchs und anderen Grossraubtieren löst in der Schweiz seit Jahren kontroverse Reaktionen aus. Mit der wachsenden Zahl von Wölfen und aufgrund der Rudelbildung hat sich die Situation verändert.

Vor allem die Landwirtschaft, die Jäger und die Bergbevölkerung haben Bedenken. Um ihnen Rechnung zu tragen, will der Bund unter bestimmten Voraussetzungen einen erleichterten Abschuss von Wölfen ermöglichen.

Das Bundesamt für Umwelt BAFU wird im Auftrag von Bundesrätin Doris Leuthard eine entsprechende Revision der eidgenössischen Jagdverordnung vorbereiten.

Neu soll auch der Abschuss von Jungwölfen in Gebieten mit Wolfsrudeln möglich werden, wenn sich die Jungtiere wiederholt innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und zu wenig Scheu zeigen vor menschlichen Siedlungen.

Wölfe bleiben aber weiterhin geschützte Tiere. Zudem gibt das BAFU ein Projekt in Auftrag, in dem das Verhalten der Jungwölfe des Rudels am Calanda (GR) untersucht wird.

Die Überarbeitung der technischen Richtlinien des Bundes zum Umgang mit dem Wolf - das so genannte Wolfkonzept - ist damit hinfällig. Gültig bleibt das Wolfskonzept von 2008. Die Revision des Luchskonzepts dagegen wird wie geplant fortgeführt.

Das BAFU hatte diesen Sommer eine Konsultation zu den überarbeiteten Konzepten Wolf Schweiz und Luchs Schweiz durchgeführt. Nun liegt der Auswertungsbericht zu den insgesamt 178 Stellungnahmen vor.

Vorgesehen ist, dass die angepasste Jagdverordnung im ersten Quartal 2015 in die Anhörung geschickt wird. Die geänderte Verordnung könnte frühestens auf den 1. Juni 2015 in Kraft treten.



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