Neuer Anlauf zur Überwachung des Antibiotikaeinsatzes in der Schweiz

(28.10.2014) Um Antibiotikaresistenzen möglichst zu verhindern, schlägt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) eine gesetzliche Grundlage für ein Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin vor.

Die Bestimmungen wurden im Gespräch mit der Landwirtschaft und den Tierärzten entwickelt.

GST Nachdem ein erster Anlauf zur Verankerung einer Datenbank zur Überwachung des Antibiotikaeinsatzes bei Tieren im Nationalrat gescheitert war, suchte das Eidgenössische Departement des Innern mit den interessierten Kreisen eine breiter abgestützte Lösung, welche die Kommission einstimmig gutheisst.

Die Haltung der GST zum Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin

Im Rahmen der aktuellen Revision des Heilmittelgesetzes HMG wird über den Aufbau eines Antibiotika-Monitoring debattiert. Ein entsprechender Gesetzesartikel 64 soll eine Grundlage zur Lösung der Resistenzproblematik darstellen. Da die ABResistenzen am Zunehmen sind, begrüsst die GST ein zukünftiges Monitoring der ABResistenzen sowie des AB-Verbrauchs.

Die GST schätzt die seit 2006 bestehende Erfassung der Medikamentenvertriebsmengen im Tierarzneimittelbereich durch die pharmazeutische Industrie, welche pro Wirkstoffkategorie die Tendenzen und deren Entwicklungen aufzeigt.

Die GST erfreut sich der Tatsache, dass die Gesamtmenge an AB in der Veterinärmedizin abgenommen hat und dass entgegen dem langjährigen Trend der Zunahme von Cephalosporinen erstmalig ein Rückgang festzustellen ist (ARCH-Vet, Gesamtbericht 2012, Swissmedic).

Die Tierärzteschaft ist sich des umsichtigen Umgangs mit Medikamenten spätestens seit der Einführung der Tierarzneimittel-Vereinbarungen im Jahre 2004 sehr bewusst und der fachgerechte Einsatz sowie die Abgabe von Medikamenten ist durch die Dokumentationspflicht (Lieferscheine, Rechnungen, Inventarliste, Behandlungsjournal, Krankengeschichte, Rezeptformulare) nachvollzieh- und kontrollierbar.

Die GST vertritt die folgenden Punkte als Eckwerte beim Aufbau eines AB-Monitorings:

  • Die Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt besteht in der Entwicklung und Verbreitung der AB-Resistenzen.
  • Nur die gleichzeitige und äquivalente Erfassung des Antibiotikaverbrauchs in der Veterinär- und Humanmedizin sowie der Resistenzentwicklung und -verbreitung ist zielführend.
  • Anonymisiertes AB-Monitoring mit Rückmeldung an Anwender lässt Vergleiche zu, fördert die Sensibilisierung und die Handlungsbereitschaft der verschiedenen Akteure.
  • Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln (TAM) durch Tierärzteschaft gewährleistet deren korrekten Einsatz.
  • Die Erhebung der Daten via Tierarztpraxen ist sinnvoll und lösungsorientiert.
  • Das System muss für die Tierärzteschaft kostenneutral sein.
  • Das Wohl des Tieres darf nicht beeinträchtigt werden. Die Überprüfung des Tierwohls muss ins Erfassungssystem integriert werden können.
  • Der Datenzugriff ist ausschliesslich auf Amtsstellen zu beschränken, welche mit dem Vollzug von Massnahmen zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen beauftragt sind.




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