Erhöhte Transparenz über abgeschlossene Tierversuche
(09.11.2014) Ab November 2014 informiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit BLV auf seiner Website neu alle drei Monate detailliert über Titel, Versuchszweck und Schweregrad der abgeschlossenen Tierversuche.
Bisher wurden nur statistische Daten jährlich in der Tierversuchsstatistik publiziert. Die Veröffentlichung der detaillierten Angaben ist Teil einer Revision der Tierschutzgesetzgebung, die per 1. Mai 2014 in Kraft trat.
Gemäss dem Tierschutzgesetz Artikel 20a ist der Bund seit dem 1. Mai 2014 verpflichtet, nach Abschluss eines Tierversuchs detaillierte Informationen zum Versuch zu veröffentlichen und nicht wie bisher nur die statistischen Daten der bewilligten Versuche.
Innerhalb zweier Monate nach Beendigung des Tierversuchs müssen die Forschenden dem kantonalen Veterinäramt unter anderem Titel und Fragestellung, Versuchszweck und Schweregrad der Belastung der Tiere melden (Art. 145 Abs. 2 Bst. a und Art. 145a der Tierschutzverordnung).
Die kantonale Tierschutzfachstelle prüft diese Angaben und meldet sie dem BLV. Ab November 2014 veröffentlicht das BLV die Angaben zu den abgeschlossenen Tierversuchen auf seiner Homepage regelmässig alle drei Monate.
Die Veröffentlichung dieser zusätzlichen Informationen erhöht die Transparenz, insbesondere über die Zahl der benötigten Tiere sowie die Ziele der Experimente.
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