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Schweiz

Tierversuchsstatistik 2015: Zunahme von Tierversuchen wegen Verhaltensstudien

2015 wurden in der Schweiz 682 000 Tiere für Tierversuche eingesetzt. Das entspricht einem Anstieg um 12,5 % gegenüber dem Vorjahr. Der Grund dafür sind Verhaltensstudien an grossen Herden und Artenschutzprojekte. Bei zahlreichen Tierarten gab es hingegen einen leichten Rückgang der Versuche.

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Im vergangenen Jahr hat die Zahl der in Tierversuchen eingesetzten Tiere gegenüber 2014 um 75 000 zugenommen. Die Zunahme von 12,5 % geht insbesondere auf vereinzelte Studien mit einer grossen Anzahl Versuchstiere zurück, namentlich mit Fischen (+ 23 000), Amphibien (+ 25 000), Geflügel (+ 11 000) und gentechnisch veränderten Mäusen (+ 22 000).

Der Anstieg steht in einem direkten Zusammenhang mit der Art des Tierversuchs. Beispiele sind Untersuchungen an grossen Geflügelherden in Bezug auf die Haltungsform und Fütterung oder Artenschutzprojekte zur Ausbreitung von Amphibien.

So wurden etwa im Rahmen eines Amphibienprojekts rund 23 000 Kaulquappen unter Laborbedingungen gezüchtet. Die Tiere wurden darauf an unterschiedlichen Orten freigelassen und weiter beobachtet.

Ziel war es, so die Einflussfaktoren für die Entwicklung der Amphibien unter verschiedenen Umweltbedingungen zu erkennen.

Auch 2015 waren beinahe drei Viertel der Versuchstiere Nagetiere (72 %). Bei den restlichen Tierarten wie Vögeln, Heimtieren, Nutztieren, Kaninchen, Primaten und anderen Säugetieren sind die Zahlen mehrheitlich leicht gesunken. Die Zahl der neu erteilten Bewilligungen für Tierversuche hat um rund 6 % abgenommen.

Keine Belastung für die Tiere bei den meisten Versuchen

Die Belastungen für die Versuchstiere sind in die vier Schweregrade 0 bis 3 eingeteilt. Bei Tierversuchen mit Schweregrad 0, beispielsweise im Zusammenhang mit der Fütterung oder Haltung, werden sie nicht belastet.

Umgekehrt sind Tierversuche mit Schweregrad 3 sehr belastend. 2015 kamen über drei Viertel der Tiere in nicht oder wenig belastenden Versuchen zum Einsatz. Rund 21 % der Tiere waren einer mittelschweren und 2 % einer schweren Belastung ausgesetzt.

Fast zwei Drittel der erfassten Versuchstiere wurden in der Grundlagenforschung eingesetzt, weitere 20 % für Entwicklung sowie Qualitätskontrolle. Die Schweizer Industrie hat erneut weniger Tiere eingesetzt als im Vorjahr (- 2 %).

Die Zahl der zu Versuchszwecken verwendeten Tiere im Bereich der medizinischen Diagnostik hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 3600 Tiere halbiert. Für Versuche im Bereich von Kosmetika oder Tabakwaren wurden keine Tiere eingesetzt.

Gesetzgebung und Bewilligung von Tierversuchen

Das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) regelt unter anderem auch die Tierversuche (Art. 17 bis 20 TSchG). Für sämtliche Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken muss bei den kantonalen Behörden ein Gesuch eingereicht werden.

Darin müssen die Forschenden begründen und belegen, dass die Vorteile, welche die Gesellschaft aus den Tierversuchen zieht, das Leiden der Versuchstiere überwiegen (Güterabwägung).

Weiter ist aufzuzeigen, dass zum beantragten Tierversuch keine Alternativmethoden bekannt sind und die Tiere so wenig wie möglich belastet werden. Die Gesuche beurteilt eine kantonale Tierversuchskommission aus Spezialisten und Tierschützern.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Oberaufsicht und gleichzeitig auch ein Beschwerderecht gegen die kantonalen Bewilligungen (Art. 25 und 40 TSchG).

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