Anzahl Tierversuche in der Schweiz ging auch 2020 zurück

(30.08.2021) In der Schweiz wurden im Jahr 2020 insgesamt rund 556 000 Tiere für Versuche eingesetzt. Das entspricht gemäss der Tierversuchsstatistik des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) einem Rückgang um 2,8 Prozent gegenüber 2019.

Schweiz Die Anzahl Versuchstiere ist auch 2020 gesunken – insbesondere bei der Grundlagenforschung. Verstärkend wirkte dabei auch die Covid-19-Pandemie: Aufgrund der Einschränkungen wurden vereinzelte Tierversuche nicht durchgeführt.

Mit diesem Rückgang setzt sich ein seit 2015 anhaltender Abwärtstrend fort. Insgesamt hat in dieser Zeit der Einsatz von Versuchstieren um rund 18 Prozent abgenommen.

Weniger Tiere im Schweregrad 2 und mehr Tiere im Schweregrad 3

Die Tierschutzgesetzgebung unterscheidet zwischen vier Belastungskategorien – so genannten Schweregraden (0 bis 3): Versuche im Schweregrad 0 gelten als nicht belastend, beispielsweise Beobachtungsstudien. Bei Schweregrad 1 werden den Tieren kurzfristige leichte Schmerzen zugefügt.

Bei Schweregrad 2 handelt es sich um Versuche mittlerer Belastung. Versuche im Schweregrad 3 belasten die Tiere schwer.

2020 entfielen rund 12 500 Tierversuche weniger auf den Schweregrad 2 als im Vorjahr (minus 8 Prozent). Dies ist der erste Rückgang in dieser Kategorie seit 2012. Demgegenüber stehen rund 1400 Versuchstiere, die 2020 mehr im Schweregrad 3 eingesetzt wurden als im Jahr zuvor (plus 7,8 Prozent).

Die Gruppe der zwei niedrigsten Schweregrade 0 und 1 nahm mit rund 5000 eingesetzten Tieren ab (minus 1,2 Prozent).

Die steigende Entwicklung des Schweregrads 3 ist seit 2013 zu beobachten. Sie ist ab 2018 zum Teil darauf zurückzuführen, dass Schweregrade in einzelnen Versuchen höher eingestuft werden als zuvor. Von allen Tierversuchen in dieser Kategorie entfallen rund 94 Prozent auf die Erforschung von Krankheiten beim Menschen.

Versuchstiere in der Covid-19 Forschung

2020 wurden 1328 Versuchstiere in 18 bewilligten Versuchen in der Covid-19-Forschung verwendet. Dies entspricht einem Anteil von 0,2 Prozent aller Tierversuche. Am häufigsten wurden Tiere dem Schweregrad 1 (73 Prozent) zugeordnet. Im Schweregrad 3 wurden dazu keine Tiere eingesetzt.

Zehn Tierversuche hatten zum Ziel, Grundlagen zu Impfstoffen zu erforschen. Fünf Versuche beschäftigten sich mit der Immunologie und drei mit der Übertragbarkeit von Covid-19.

Gesetzliche Regelung und Bewilligung von Tierversuchen

Die Tierversuche sind im Tierschutzgesetz (TSchG) geregelt. Für sämtliche Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken müssen die Forschenden bei der zuständigen kantonalen Behörde ein Gesuch einreichen.

Darin müssen sie die im Versuch vorgesehenen Massnahmen genau beschreiben und begründen. Weiter ist aufzuzeigen, dass keine Alternativmethoden zum beantragten Tierversuch bekannt sind und die Tiere so wenig wie möglich belastet werden.

Ferner ist in einer Güterabwägung darzulegen, dass die den Tieren zugefügten Schmerzen, Leiden, Schäden, Angst oder Belastungen anderer Art durch überwiegende Interessen zugunsten der Gesellschaft oder der Umwelt gerechtfertigt werden können.

Die Gesuche werden von einer kantonalen Tierversuchskommission geprüft. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist mit der Aufsicht betraut und kann Beschwerde gegen die kantonalen Bewilligungen einlegen (Art. 25 und 40 TSchG). Die Kantone sind verpflichtet, alle Tierversuchsbewilligungen dem BLV zu melden.


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