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Tierverkehrsdatenbank: Beteiligung des Bundes und Verantwortlichkeit klar geregelt

Die Kontrolle des Tierverkehrs ist wichtig, um Seuchen vorzubeugen und sie zu bekämpfen. Zu diesem Zweck führt die Identitas AG im Auftrag des Bundes seit 1999 die Tierverkehrsdatenbank.

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Um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 die Botschaft zu einer Revision des Tierseuchengesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Seit 2002 hält der Bund 51 Prozent des Aktienkapitals der Identitas AG. Die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt. Eine Überprüfung der Rolle des Bundes ergab, dass der Betrieb der Tierverkehrsdatenbank bei der Identitas AG belassen und der Bund im bisherigen Umfang Mehrheitsaktionär bleiben soll.

Um dafür eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen und die Rolle des Bundes genau zu regeln, beauftragte der Bundesrat im März 2017 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Revision des Tierseuchengesetzes und/oder des Landwirtschaftsgesetzes vorzubereiten.

Beteiligung des Bundes und Verantwortlichkeit geklärt

Mit der nun vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft soll eine klare gesetzliche Grundlage für die heutige Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank geschaffen werden. Zudem sollen damit auch die Steuerung und Kontrolle geregelt werden.

Die Tierverkehrsdatenbank hat in den letzten Jahren neben der tierseuchenpolizeilichen Zweckbestimmung zunehmend eine agrarpolitische Bedeutung erhalten. Deshalb soll die Bearbeitung der Daten der Tierverkehrsdatenbank für die agrarpolitischen Zwecke zusätzlich im Landwirtschaftsgesetz verankert werden.

Weitere Anpassungen

Das Tierseuchengesetz soll zudem punktuell aktualisiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Bestimmungen zu den Informationssystemen im Veterinärbereich und im Bereich Lebensmittelsicherheit. Sie sollen an die heutigen Ansprüche an eine gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung angepasst werden.

Die Bestimmung zum nationalen Überwachungsprogramm soll insbesondere in Bezug auf die Abgeltungen an die Kantone ebenfalls an die aktuellen Anforderungen adaptiert werden. Schliesslich sollen die Strafbestimmungen punktuell revidiert und aktualisiert werden.

Vernehmlassung

In der Vernehmlassung wurde die gesetzliche Regelung zum Betrieb der Tierverkehrsdatenbank grossmehrheitlich begrüsst. Insbesondere anerkannten alle Seiten die grosse Bedeutung der Kontrolle des Tierverkehrs für die Vorbeugung und Bekämpfung von Seuchen sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft.

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