Tierverkehrsdatenbank: Beteiligung des Bundes und Betrieb klar geregelt

(30.03.2018) Die Kontrolle des Tierverkehrs ist wichtig, um Tierseuchen vorzubeugen und sie zu bekämpfen. Seit 1999 führt die Identitas AG im Auftrag des Bundes die Tierverkehrsdatenbank.

Mit der Revision des Tierseuchengesetzes, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. März 2018 in die Vernehmlassung geschickt hat, sollen die Rolle des Bundes und die Verantwortlichkeiten klar geregelt werden.

Schweiz Seit 2002 hält der Bund 51 Prozent des Aktienkapitals der Identitas AG. Die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt. Eine Überprüfung der Rolle des Bundes beim Betrieb der Tierverkehrsdatenbank ergab, dass der Betrieb der Datenbank bei der Identitas AG belassen und der Bund im bisherigen Umfang Mehrheitsaktionär bleiben soll.

Um dafür eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen und die Rolle des Bundes zu regeln, beauftragte der Bundesrat im März 2017 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Revision des Tierseuchengesetzes (TSG) und/oder des Landwirtschaftsgesetzes vorzubereiten.

Beteiligung des Bundes und Übertragung des Betriebs geklärt

Mit der vorliegenden Änderung des Tierseuchengesetzes werden die Beteiligung des Bundes an der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank, die diesbezügliche Steuerung und Kontrolle sowie die Übertragung des Betriebs an die Identitas AG gesetzlich geregelt.

Die Tierverkehrsdatenbank hat neben der tierseuchenpolizeilichen Zweckbestimmung immer mehr auch eine agrarpolitische Bedeutung erhalten. Deshalb wird zusätzlich die Bearbeitung der Daten der Tierverkehrsdatenbank für die agrarpolitischen Zwecke im Landwirtschaftsgesetz verankert.

Weitere Anpassungen

Bei dieser Gelegenheit wird das Tierseuchengesetz zudem punktuell aktualisiert. Beispielsweise soll die Bestimmung zu den Informationssystemen im Veterinärbereich und im Bereich Lebensmittelsicherheit an die heutigen Ansprüche an eine gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung angepasst werden.

Ebenfalls auf die aktuellen Anforderungen abgestimmt werden soll die Bestimmung zum nationalen Überwachungsprogramm. Dabei geht es insbesondere um die Abgeltungen, die an die Kantone auszurichten sind. Schliesslich sollen die Strafbestimmungen punktuell revidiert und aktualisiert werden.

Die Vernehmlassung zur Revision des TSG dauert bis am 13. Juli 2018.




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