Bundesrat aktualisiert Tierseuchenverordnung

(01.12.2012) Der Bundesrat will bei der Bekämpfung von Tierseuchen den Vollzug verbessern sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse und veränderte Bedingungen berücksichtigen. Er hat am 30.11.2012 mehrere Änderungen der Tierseuchenverordnung verabschiedet.

Zudem ergänzt er die Milchprüfungsverordnung. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.

In der Tierseuchenverordnung hat der Bundesrat bei verschiedenen Tierseuchen die Bekämpfungsmassnahmen der aktuellen Situation und der veränderten Seuchenlage angepasst.

Dies, weil beispielsweise die bisherigen Bestimmungen teilweise überholt oder die Seuchen unterdessen in der Schweiz erfolgreich bekämpft worden sind.

Die neuen Bestimmungen betreffen insbesondere die Maul- und Klauenseuche, die Newcastle-Krankheit, die Bovine Virus-Diarrhoe, die Actinobacillose und die Equine Infektiöse Anämie.

Weitere Änderungen betreffen den Equidenpass, die eigentliche „Identitätskarte" eines Pferdes, Esels oder Ponys. Er muss nicht mehr zwingend beim Tier aufbewahrt werden, eine Kopie des Signalementblatts genügt.

Zudem sind neu auch anerkannte ausländische Organisationen oder Vereinigungen zur Ausstellung eines solchen Passes zugelassen.

Schliesslich mussten zur Aufrechterhaltung der Äquivalenz der schweizerischen Gesetzgebung mit dem europäischen Recht einige Änderungen an der Definition, der Registrierung und der Kontrolle der Tierhaltungen mit Fischen, die neu als Aquakulturbetriebe bezeichnet werden, vorgenommen und die Bekämpfung der Infektiösen Lachsanämie geregelt werden.

Auch in der Milchprüfungsverordnung kommt es zu einer Änderung: Die Daten der amtlichen Milchprüfung müssen dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) von den Prüflaboratorien übermittelt werden.

Damit können die Geschäftsprozesse im Vollzug effizient durchgeführt werden. Zudem wird es möglich sein, die Daten auch für Kontrollen in der Primärproduktion zur Verfügung zu stellen.



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