Das revidierte Tierseuchengesetz tritt am 1. Mai 2013 in Kraft

(16.03.2013) Das Volk nahm am 25. November 2012 die Revision des Tierseuchengesetz an, der Bundesrat setzt sie nun in Kraft. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2013.

Seit dem Erlass des Tierseuchengesetzes 1966 hat sich das nationale und internationale Umfeld verändert. Durch den zunehmend internationalen Tier-, Waren- und Personenverkehr, aber auch durch den Klimawandel ist das Risiko zur Einschleppung von Seuchen deutlich gewachsen.

Damit die heute gute Gesundheit der Schweizer Tiere dadurch nicht gefährdet wird, hat das Parlament das Tierseuchengesetz revidiert und das Volk hat die Revision an einer Volksabstimmung gutgeheissen. Nun werden die Änderungen des Tierseuchengesetzes zusammen mit den erforderlichen Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt.

Damit wird das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) beauftragt, die Tierseuchenprävention zu fördern. Zudem wird das Hausierhandelsverbot auf alle Tiere ausgedehnt, was insbesondere wichtig ist in Bezug auf den unkontrollierten Handel mit Junghunden, der in den letzten Jahren zugenommen hat und ein beträchtliches Risiko für die Einschleppung der Tollwut darstellt.

Die Änderungen treten am 1. Mai 2013 in Kraft. Ausnahme bilden Art. 5 Abs. 2 betreffend die Ausbildung der Bieneninspektoren sowie Art. 56a TSG (Schlachtabgabe) und die Änderung der TSV und der Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Diese Artikel treten am 1. Januar 2014 in Kraft.



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