TIR-Analyse zur Tierschutzstrafpraxis 2012 in der Schweiz

(28.10.2013) Massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien – ungenügende Verfolgung von an Katzen begangenen Tierschutzverstössen 2012 wurden in der Schweiz so viele Tierschutzdelikte untersucht wie nie zuvor.

Stiftung für das Tier im Recht Dies zeigt die aktuelle Jahresanalyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). In vielen Kantonen werden Tierquäler aber nach wie vor nicht konsequent verfolgt.

Ein spezielles Augenmerk wurde in diesem Jahr auf die Strafpraxis bei an Katzen begangenen Tierschutzverstössen gerichtet.

Auch in diesem Bereich hat die TIR erhebliche Missstände festgestellt und fordert griffige Vollzugsstrukturen in allen Kantonen.

Die TIR-Studie der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 birgt erneut brisante Erkenntnisse.

Mit 1404 Tierschutzstrafverfahren wurde ein absoluter Höchstwert erzielt. Landesweit hat sich die Fallzahl in den letzten zehn Jahren vervierfacht, in den letzten 15 Jahren sogar verachtfacht.

Die Kantone Bern und St. Gallen weisen mit je 248 am meisten Tierschutzstrafverfahren aus.

Hohe Fallzahlen liegen auch aus Zürich (237) und Aargau (107) vor. Auf den weiteren Plätzen folgen Graubünden (70) und Solothurn (52). Erfreulich ist insbesondere die weiter anhaltende positive Entwicklung im Kanton Graubünden. Wie bereits im Vorjahr ist erneut eine Zunahme der wegen Tierschutzdelikten durchgeführten Strafverfahren zu verzeichnen.

Die Fallzahl ist gegenüber dem Vorjahr von 55 auf 70 gestiegen; seit dem Jahr 2010 hat sie sich mehr als vervierfacht. Diese Zunahme ist insbesondere auf die Arbeit der seit 2010 bestehenden Fachstelle für Tierschutz zurückzuführen.

Wie positiv sich geeignete Strukturen und spezialisierte Amtsstellen auf den kantonalen Tierschutzvollzug auswirken, zeigt sich auch in Bern, St. Gallen, Graubünden, Zürich und Solothurn.

In anderen Kantonen werden Tierquäler hingegen nach wie vor kaum verfolgt. Sehr tiefe Verfahrenszahlen liegen aus Genf (3), Nidwalden (4), Glarus (5) und Uri (6) sowie aus dem Wallis
(9) vor.

Die TIR-Analyse zeigt klar, dass diese Kantone den Vollzug des strafrechtlichen Tierschutzes noch immer nicht genügend ernst nehmen. Erfreulich ist jedoch zumindest, dass nun bereits im dritten Jahr in Folge kein einziger "Nuller-Kanton" zu verzeichnen ist.

Auch die Höhe der für Tierschutzverstösse ausgesprochenen Bussen und Geld- bzw. Frei-heitsstrafen sowie die Art der kantonalen Entscheidungen (Strafbefehl, Urteil, Einstellung) werden im aktuellen Gutachten analysiert.

Der TIR-Bericht zeigt, dass die zuständigen Behörden den gesetzlichen Strafrahmen mit Bussen, die kaum über 500 Franken liegen, und mit tiefen bedingten Geldstrafen bei Weitem nicht ausschöpfen und dadurch Tierschutzverstösse bagatellisieren.

Ein besonderes Augenmerk legt die TIR bei ihrer diesjährigen Studie auf die an Katzen be-gangenen Tierschutzverstösse.

Die Analyse zeigt auf, dass Katzen überdurchschnittlich häufig Opfer von schweren Tierquälereien werden. Gesamthaft betrachtet sind gegen Katzen gerichtete Tierschutzwidrigkeiten dennoch ca. viermal seltener Gegenstand eines Strafverfahrens als an Hunden verübte Delikte.

Diese Zahl erstaunt angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz mit rund 1.4 Millionen mehr als doppelt so viele Katzen wie Hunde leben und es keine plausible Erklärung dafür gibt, weshalb Katzen tatsächlich seltener von Tierquälereien betroffen sein sollen als Hunde.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass Behörden und Bevölkerung für die Anliegen der Katzen zu wenig sensibilisiert sind.

Das TIR-Gutachten greift zudem weitere tierschutzrelevante Themen rund um die Katze – wie etwa das Animal Hoarding, die Qualzuchtproblematik, die Überfütterung oder den immer noch zulässigen Konsum von Katzenfleisch – auf.

Vielerorts besteht im Tierschutzstrafvollzug noch immer dringender Handlungsbedarf. Es ist völlig inakzeptabel, dass gewisse Kantone verbindliches Gesetzesrecht fast schon systematisch ignorieren und Tierquälereien nicht konsequent verfolgen und bestrafen.

In einem Forderungskatalog hat die TIR die acht wichtigsten Postulate für eine wirksame Strafpraxis im Tierschutzrecht aufgelistet.




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