Tierschutz im Zirkus

(14.06.2014) Seit sieben Jahren bewertet der Schweizer Tierschutz STS diejenigen Schweizer Zirkusse, die Tiere auf Tournee mit sich führen. Schwerwiegende Verstösse gegen die - allerdings largen - Tierschutzbestimmungen konnten in diesem Jahr nicht beobachtet werden.

Schweizer Tierschutz STS Minimalistische, nicht artgerechte Tierhaltungen finden sich jedoch nach wie vor. Für die Haltung von Zirkustieren geltende, weitreichende Ausnahmeregelungen der Tierschutzverordnung lassen dies zu.

Für den aktuellen Tierschutz-Zirkusbericht wurden Tierhaltung und Umgang mit den Tieren in der Manege der Zirkusse Knie, Nock, Royal, Gasser-Olympia (GO), Harlekin, Helvetia und Stey sowie erstmals der beiden Kleinzirkusse Circus Maus und "Islikers Tiershow" bewertet.

Die Besuche erfolgten angemeldet, und den Unternehmen wurde die Möglichkeit einer Stellungnahme vor Veröffentlichung des Berichts eingeräumt. Die Tierschutz-Bilanz 2014 fällt grundsätzlich positiv aus. Neben guten Tierhaltungen bei den meisten Unternehmen finden sich bei einzelnen Zirkussen auch noch problematische Beispiele.

Kleine, aber feine Alternativen

Positiv aufgefallen ist auch heuer der Schweizer Nationalcircus Knie. Zwar sind die nur mit enormem Aufwand einigermassen artgerecht zu haltenden indischen Elefanten mit auf Tournee, jedoch werden die Dickhäuter vergleichsweise gut gehalten und beschäftigt. Unter den gegebenen Umständen ist aus Sicht des STS die Elefantenhaltung im Circus Knie tolerierbar.

Zu begrüssen ist der bei den meisten Zirkussen festzustellende Trend, sich auf das Mitführen einiger weniger Haus- und Nutztiere zu beschränken bzw. auf in der Haltung problematische Arten wie Grosskatzen, Seelöwen oder auch Affen zu verzichten.

Dass auch vergleichsweise einfach zu haltende Kühe, Ponys oder Ziegen für eine tierisch gute Atmosphäre in der Manege sorgen können, verdeutlicht das positive Fazit des STS zu den beiden im Rahmen des Zirkusberichts erstmals besuchten Kleinzirkussen.

Keine Ausnahmeregelungen für Zirkusse

Die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV erarbeitete und zurzeit in Vernehmlassung befindliche Wildtierverordnung präzisiert, ausgehend von den Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung, welche Voraussetzungen für die Haltung von Zirkustieren während der Tournee gelten.

Demnach dürften alle 14 Tage selbst die Minimalvorschriften für Gehegeflächen (welche die Grenze zur Tierquälerei bilden) noch um bis zu 30% unterschritten werden – vorausgesetzt, die Tiere werden "regelmässig beschäftigt".

Eine skandalöse behördliche Rücksichtnahme gegenüber Zirkusunternehmen. Der Schweizer Tierschutz STS fordert, dass diese Ausnahmeregelung für Zirkusse ganz aufgehoben wird. Jeder Zirkus ist in der Lage, bei der Tourneeplanung Art und Anzahl der mitgeführten Tiere so festzulegen, dass an jedem Gastspielort Haltungsbedingungen und Platzverhältnisse garantiert werden können, die zumindest den Vorschriften der Tierschutzverordnung entsprechen.

Zirkusunternehmen, die nicht bereit sind, ihren Tieren diese Minimalstandards zu bieten, haben in der Schweiz nichts verloren.



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