Tierschutz in der Tierzucht

(26.03.2012) Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat Zuchtverbände und interessierte Organisationen zum Dialog aufgerufen und sie anlässlich einer Informationsveranstaltung am 21. März 2012 in Bern über die Tierschutzanforderungen beim Züchten informiert.

Die Zuchtorganisationen sind nun eingeladen, züchtungsbedingte Probleme ihrer Rassen zu dokumentieren und darzulegen, wie sie diese kontrollieren.

Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) Bei vielen Nutz- und Heimtierrassen sind mehr oder weniger ausgeprägte gesundheitliche Probleme bekannt, die teilweise mit züchterisch erwünschten Merkmalen im Zusammenhang stehen.

Treten in einer Zuchtpopulation Erbfehler oder bestimmte Krankheiten vermehrt auf oder sind rassespezifisch erwünschte Merkmale mit negativen Auswirkungen auf das Tierwohl verbunden, besteht Handlungsbedarf.

Die Tierschutzverordnung schreibt vor, dass beim Züchten darauf zu achten ist, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von Merkmalen sind, die ihre Würde verletzen. Weiter enthält sie Bestimmungen über zulässige sowie verbotene Zuchtziele. Wie damit in der praktischen Zuchtarbeit umzugehen ist, soll in einer neuen zusätzlichen „Verordnung über den Tierschutz beim  Züchten" präzisiert werden.

In dieser neuen Verordnung werden die Kriterien zum Erfassen der Belastung durch bestimmte Merkmale formuliert. In vielen Fällen können durch gezielte züchterische Massnahmen die betroffenen Tiere vor den belastenden Auswirkungen verschont werden.

Die Verordnung wird insbesondere Rahmenbedingungen enthalten, unter denen belastete Tiere weiterhin zur Zucht verwendet werden dürfen, wenn sichergestellt wird, dass die Belastung in künftigen Generationen reduziert werden kann.

Zuchtverbote für weniger belastete Tiere sollen so verhindert werden. Schwer belastete Tiere dürfen allerdings nicht mehr gezüchtet werden. Eine Auflistung verbotener Zuchtformern ist vorgesehen.

Für die Ausarbeitung der neuen Verordnung hat das BVET deshalb die Zuchtorganisationen zum Dialog aufgerufen und sie anlässlich einer Informationsveranstaltung am 21. März 2012 in Bern über die Züchtungsvorschriften informiert.

Die Veranstaltung stiess auf grosses Interesse. Vertreter von verschiedenen Zuchtorganisationen, sei es Heimtier oder Nutztier,  des Tierschutz, des BLW und des Veterinärdienstes äusserten sich zu der geplanten Amtsverordnung.

Sie nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und auf mögliche Probleme aufmerksam zu machen. Es wurde sehr begrüsst, dass das Schwergewicht auf die Prävention und nicht auf Verbote gelegt wird. Ebenfalls begrüsst wurde der vorzeitige Einbezug der Betroffenen.

Es wurde betont, dass sich die neue Verordnung an Rasseverbände, aber auch an Hobby- und Gelegenheitszüchter richten muss.

www.bvet.admin.ch



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