
Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben: Grössere Anstrengungen sind nötig
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Rahmen seiner Oberaufsicht zehn Prozent der Schlachtbetriebe der Schweiz und von Liechtenstein auf die Einhaltung des Tierwohls und die Durchführung der Fleischkontrolle überprüft.
Das Resultat: Die rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Tiere beim Schlachten sind gut, werden aber in den meisten besuchten Betrieben ungenügend befolgt.
Die häufigsten Mängel sind unter anderem auf unzureichende Selbstkontrollen und auf ungenügende Ausbildung des Personals zurückzuführen. Das BLV wird in drei Jahren prüfen, ob die bereits eingeleiteten Massnahmen Wirkung zeigen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) liess die Analyse zwischen Januar 2018 und März 2019 durch die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) in 67 Schlachthöfen durchführen. Die kontrollierten Betriebe schlachten ausschliesslich Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine.
Die Auswahl der Betriebe für die Analyse ist nicht repräsentativ, da zum Teil bewusst Risiko-Betriebe ausgewählt wurden, die bereits bei früheren kantonalen Inspektionen aufgefallen sind. Für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in den Schlachtbetrieben sind die Kantone verantwortlich.
Zwar gehen die überprüften Schlachtbetriebe mit den Tieren schonend um. Die Mehrheit der Betriebe weist im Bereich Tierschutz jedoch Defizite während des Schlachtprozesses auf. Die wichtigsten Mängel bestehen bei der Unterbringung während der Nacht sowie bei der Betäubung und beim Entbluten der Tiere. Für diese sensiblen Bereiche sind die Schlachtbetriebe im Rahmen der Selbstkontrolle selber verantwortlich.
Die Analyse der Fleischkontrolle – sie liegt in der Verantwortung des amtlichen Tierarztes – ergibt, dass die Tierärzte ihre Aufgaben in den Schlachtbetrieben nicht immer erfüllen. In kleinen Schlachtbetrieben konzentrieren sie sich oft nur auf die Übernahme der Tiere zu Beginn und auf die Fleischuntersuchung nach Abschluss der Schlachtungen. Deshalb finden in manchen Betrieben die vorgeschriebenen Tierwohl-Kontrollen zu wenig bis gar nicht statt.
In Schlachtbetrieben, die Mängel aufwiesen, forderte das BLV die zuständige kantonale Vollzugsbehörde dazu auf, sofort mit spezifischen Massnahmen eine tierschutzkonforme Situation wiederherzustellen. Die zuständigen kantonalen Veterinärbehörden leiteten diese Sofortmassnahmen ein.
Dort wo die Mängel auf ungenügende Ressourcen für die Fleischkontrolle zurückzuführen sind, wurden die Kantone vom BLV angehalten, das dafür notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ist in den kommenden Jahren die Aus- und Weiterbildung aller am Schlachtprozess Beteiligten zu verbessern. Weiter hat das BLV eine Revision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten in die Wege geleitet.
Es sind etliche Anpassungen bei den einzelnen Betäubungsmethoden vorgesehen. In diesem Zusammenhang erarbeiten Bund und Kantone zusammen mit den Schlachtbetrieben auch eine Vorlage für ein Konzept zur Selbstkontrolle beim Betäuben und Entbluten.
Das BLV wird in drei Jahren prüfen, ob die bereits eingeleiteten Massnahmen Wirkung zeigen.
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